Antragstellung für Akkreditierung
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht:
- 1. Oktober 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Registrierung
Die Antragstellung ist nur mit einer sogenannten Organisation ID (OID) möglich. Falls die antragstellende Institution noch über keine OID verfügt, muss sich diese im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Genauere Informationen finden Sie hier: Registrierung.
Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027
Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator eines nationalen Mobilitätskonsortiums beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Berufsbildung gültig.
Unterlagen zur Antragstellung
Die Antragsformulare und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.
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Allgemeine Informationen zur Akkreditierung im Bereich Berufsbildung sowie detaillierte Infos zur Antragstellung finden Sie hier zusammengefasst: