Geförderte Kosten
Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise-, Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden und Organisationskosten für die entsendende Hochschule. Die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wird mit erhöhten Pauschalsätzen für die Reise gefördert. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für besondere Bedürfnisse beantragt werden.
Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde. Die Auszahlung der Zuschüsse für Studierende und Personal erfolgt durch die Hochschulen.
Reisekosten
Lehrende und administratives Hochschulpersonal sowie Studierende und kürzlich Graduierte (ab dem Call 2024) erhalten für einen Erasmus+ Aufenthalt zusätzlich zu den Aufenthaltskosten einen einmaligen Reisekostenzuschuss, der sich nach der Distanz zwischen Heimat- und Gasthochschule (Gasteinrichtung) richtet. Bei Verwendung eines umweltfreundlichen Verkehrsmittels erhöht sich der Reisekostenzuschuss.
Umweltfreundliche Reise - Mehr Reisetage und höherer Zuschuss
Studierende und kürzlich Graduierte sowie Hochschulpersonal, die sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden, können zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt erhalten.
Ab dem Call 2024 erhalten auch alle Erasmus+ Studierenden einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegt erhöht sich dieser Zuschuss. Der einmalige Aufstockungsbetrag für die Verwendung von "grünen" Verkehrsmitteln findet dann keine Anwendung mehr.
Aufenthaltskosten
Studierende erhalten für Erasmus+ Studien- und Praktikumsaufenthalte einen monatlichen Zuschuss für Aufenthaltskosten, wobei unvollständige Monate tagesgenau abgerechnet werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Gastland und der Aufenthaltsart. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung. Bei Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln können die Teilnehmenden mit zusätzlicher individuellen Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt unterstützt werden.
Studierende, die eine Kurzzeitmobilität absolvieren oder an einem Blended Intensive Programm teilnehmen, erhalten einen Zuschuss, der auf Grundlage einer Tagespauschale berechnet wird. Die Reisetage können ebenfalls mit dieser Tagespauschale abgegolten werden.
Lehrende und administratives Hochschulpersonal erhalten für einen Erasmus+ Aufenthalt einen auf Basis einer Tagespauschale errechneten Zuschuss für Aufenthaltskosten. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem jeweiligen Gastland. An- und Abreise können mit Pauschalen für die Reisetage abgegolten werden. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Reise können zusätzliche Reisetage gefördert werden.
Inklusionsunterstützung
Teilnehmende, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind, können mit einer Inklusionsunterstützung gefördert werden. Bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten für die Teilnehmenden und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen können erstattet werden, wenn die entsendende Institution den Bedarf nachvollziehbar begründet und die Kosten von der nationalen Agentur genehmigt wurden. Bei Bedarf können auch vorbereitende Besuche gefördert werden. Die Institution erhält zusätzlich eine Pauschale im Rahmen der Unterstützung von Maßnahmen zur Inklusion, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit Inklusionsunterstützung richtet.
Top-up für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen
Studierende und kürzlich Graduierte mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zum regulären Erasmus+ Zuschuss ein monatliches Top-up. Dieses Top-up erhalten Studierende, die ihr(e) Kind(er) auf den Auslandsaufenthalt mitnehmen, Studierende mit Behinderung sowie Studierende und kürzlich Graduierte mit gesundheitlichen Problemen (letztere sofern Mehrkosten anfallen).
Studierende und Graduierte, die nicht in eine der oben genannten Zielgruppen fallen aber trotzdem einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung haben, können ihre anfallenden Mehrkosten über einen Antrag auf Erasmus+ Inklusionsunterstützung bekannt geben.
Über die Einreichung des Antrags entscheidet die entsendende Hochschule, über die Genehmigung des Antrags der OeAD.
Organisation der Mobilität
Jede Hochschule erhält pro durchgeführter Mobilität einen Pauschalbetrag zum Zweck der organisatorischen Unterstützung (OS-Mittel) in der Abwicklung von Erasmus+ Aufenthalten.
Hochschulen, die Blended Intensive Programmes durchführen, erhalten dafür ebenfalls eine Organisationspauschale pro teilnehmender Person.
Nehmen Studierende oder Hochschulpersonal am Programm teil, die Inklusionsunterstützung erhalten, kann die entsendende Hochschule für die Vorbereitung dieser Mobilitäten einen zusätzlichen Pauschalbetrag erhalten.