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Kooperationspartnerschaften

Kooperationspartnerschaften sind Kooperationen von

  • mindestens drei Einrichtungen
  • aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern

Kooperationspartnerschaften unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene.

Ziel Ihrer Zusammenarbeit kann sein, Qualität und Relevanz der Aktivitäten der Einrichtungen zu erhöhen, Partnernetzwerke aufzubauen und zu stärken, Kapazitäten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung der Aktivitäten zu erhöhen und dabei neue Praktiken, Methoden und Ideen zu entwickeln bzw. auszutauschen.

Ergebnisse der Kooperationspartnerschaften sollten wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.

  • Laufzeit: zwölf bis 36 Monate
  • Förderhöhe: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro pro Projekt

Programmschwerpunkte und Prioritäten

Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.

Jedes Projekt kann mehrere Prioritäten ansprechen, jedoch sollte nur eine Priorität (horizontal oder spezifisch) im Hauptfokus stehen. (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Spezifische Prioritäten für den Bereich Sport

  • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle
  • Förderung von Integrität und Werten im Sport
  • Bildungsförderung im und durch den Sport
  • Förderung der Chancengleichheit und der europäischen Werte im und durch den Sport

Förderfähige Einrichtungen

­Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Als Partner, nicht jedoch als Antragsteller, kommen auch Einrichtungen aus Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.

Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.

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