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Kooperationspartnerschaften

Sitzende Schülerin mit blauen Erasmus-Plus-Symbol.
© OeAD/Gianmaria Gava

Kooperationspartnerschaften sind Kooperationen von

  • mindestens drei Einrichtungen
  • aus drei verschiedenen Programmländern

Kooperationspartnerschaften im Bereich Jugend unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken im Jugendsektor ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene.

Ziel ihrer Zusammenarbeit kann sein, Qualität und Relevanz der Aktivitäten der Einrichtungen zu erhöhen, Partnernetzwerke aufzubauen und zu stärken, Kapazitäten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung der Aktivitäten zu erhöhen und dabei neue Praktiken, Methoden und Ideen zu entwickeln bzw. auszutauschen.

Ergebnisse der Kooperationspartnerschaften sollten wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.

  • Laufzeit: zwölf bis 36 Monate
  • Förderhöhe: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro pro Projekt

Programmschwerpunkte und Prioritäten

Das Programm Erasmus+ gibt jährlich verschiedene Schwerpunkte vor. Kooperationspartnerschaften leisten mit ihren Ergebnissen Beiträge zu deren Erreichung.

Kooperationspartnerschaften können diese Schwerpunkte inhaltlich aufgreifen und ein Projekt zu einer oder mehreren Prioritäten durchführen. Unabhängig von der Themenwahl, sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln. Jedes Projekt muss mindestens eine der vier allgemeinen oder eine spezifische Priorität des Bereichs Jugend ansprechen.

Nationale Agenturen haben die Möglichkeit, nationale Prioritäten zu definieren. Im Bereich Jugend liegt der nationale Schwerpunkt bei den horizontalen Prioritäten auf Inklusion und Vielfalt und bei den jugendspezifischen Prioritäten auf Förderung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit. Projekte, die eine nationale Priorität aufgreifen, werden als besonders relevant erachtet.

Spezifische Prioritäten für den Bereich Jugend

  • Förderung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit: Stärkung von Anerkennung des non-formalen Lernens, Kapazitätsaufbau in der Jugendarbeit, Stärkung der  Kompetenzen von Jugendarbeiterinnen und -arbeitern für ihre Arbeit in Online- und Offline-Settings, die Entwicklung von Methoden zur Erreichung marginalisierter Jugendlicher und Anti-Rassismus-Arbeit, Digitalisierung in der Jugendarbeit etc.
  • Stärkung der aktiver Bürger/innenschaft, der Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens von jungen Menschen: Förderung der aktiven Bürger/innenschaft junger Menschen, u. a. durch Freiwilligenarbeit und Solidarität; Förderung der Eigeninitiative junger Menschen, insbesondere im sozialen Bereich; Stärkung von sozialem Unternehmertum, interkulturellem Dialog und Toleranz
  • Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen: Stärkung von Schlüsselkompetenzen und Grundkenntnissen junger Menschen, Erleichterung der Transition ins Erwachsensein; vor allem benachteiligten jungen Menschen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden
  • Verbindungen zwischen Forschung, Politik und Praxis verfestigen: stärkere Verflechtungen zwischen diesen Handlungsfeldern im Jugendbereich, um evidenzbasierte Politik möglich und die Situation junger Menschen in Europa sichtbar zu machen
  • Unterstützung der Reaktion des Jugendbereichs in Europa auf den Krieg in der Ukraine: Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze und Verfahren, die ausgerichtet sind auf aus der Ukraine geflohene junge Menschen und Jugendbetreuer/innen sowie auf in der Jugendarbeit in diesem Bereich tätige Einrichtungen in den Aufnahmeländern

Förderfähige Einrichtungen

Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Jugend, Bildung und Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die nationale Erasmus+ Agentur ihres Landes. Als Partner, nicht jedoch als Antragsteller, kommen auch Organisationen aus Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.

Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.

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