Antragstellung für Kooperationspartnerschaften
Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.
Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kooperationspartnerschaften beteiligt sein, unabhängig davon, ob sie Koordinator oder Partner ist.
Antragsfrist
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kooperationspartnerschaften ist am 5. März 2024 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.
Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.
Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee
Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Berufsbildung.
Terminanfragen schicken Sie bitte an berufsbildung@oead.at.
Zur Vorbereitung lesen Sie bitte:
- die Informationen zur Förderaktion und den Programmprioritäten auf unserer Website bzw. im aktuellen Programmleitfaden
- Handbuch für KA2 Lump Sums
- die Präsentationsunterlagen des Webinars vom 4.2.2022 (Aufzeichnung verfügbar) - siehe unten
Webinare
- Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften, 4.2.2022, Zur Aufzeichnung