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Antragstellung für Kooperations- partnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kooperationspartnerschaften beteiligt sein, unabhängig davon, ob sie Koordinator oder Partner ist.

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist am 5. März 2025 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Berufsbildung. 
Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Zur Vorbereitung lesen Sie bitte:

  • die Informationen zur Förderaktion und den Programmprioritäten auf unserer Website bzw. im aktuellen Programmleitfaden
  • Handbuch für KA2 Lump Sums
EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

Unterlagen für österreichische Schulen zur Teilnahme an Erasmus+

Foreign Interference und Sanktionen

Bitte beachten Sie bei Ihrer Projektdurchführung unbedingt die folgenden Informationen:

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