Antragstellung für Kooperations- partnerschaften
Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.
Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kooperationspartnerschaften beteiligt sein, unabhängig davon, ob sie Koordinator oder Partner ist.
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht:
- 5. März 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung
Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!
Eine Übersicht der nächsten Informationsveranstaltungen aller Bereiche finden Sie hier.
Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee
Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Berufsbildung.
Terminanfragen schicken Sie bitte an berufsbildung@oead.at.
Zur Vorbereitung lesen Sie bitte:
- die Informationen zur Förderaktion und den Programmprioritäten auf unserer Website bzw. im aktuellen Programmleitfaden
- Handbuch für KA2 Lump Sums
Final Checks
Final Checks sind Einzelberatungen zu Ihrem Projektantrag, Dauer ca. 50 Minuten - in der Regel online.
Termine für Kooperationspartnerschaften im Bereich Berufsbildung (KA220-VET):
- Mo., 17. bis Mi., 26. Februar 2025 (nach Vereinbarung)
Spätestens 5 Werktage vor Ihrem gewünschten Beratungstermin schicken Sie bitte an berufsbildung@oead.at:
- Ihre verbindliche Anmeldung mit gewünschtem Zeitfenster
- Ihren möglichst weit ausgearbeiteten Projektantrag (pdf des Antragsformulars)
Basierend darauf klären wir bei der Beratung Ihre konkreten Fragen.