Antragstellung für Kooperationspartnerschaften
Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel über das EU Funding & Tenders Portal ein.
Antragsfrist
Die Frist zur Einreichung von Anträgen für Kooperationspartnerschaften ist der 5. März 2025 um 17:00 Uhr (MEZ).
Einzelberatungen
Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Sport. Terminanfragen schicken Sie bitte an sport@oead.at.
Webinare
Informationen zu Webinaren folgen demnächst.