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Antragstellung für Akkreditierung

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht:

  • 1. Oktober 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Höchstzahl der Erasmus-Akkreditierungen im Bereich Schulbildung, Antragsrunde 2025: 50

Die nationale Agentur legt je nach den verfügbaren Haushaltsmitteln eine Höchstzahl an zu gewährenden Akkreditierungen fest. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Rangliste der Anträge, die die Mindestgewährungskriterien erfüllen. Akkreditierungen werden beginnend mit dem Antrag mit der höchsten Punktzahl und so lange vergeben, bis die Höchstzahl gewährter Akkreditierungen erreicht ist. Wenn mehr als ein Antrag die gleiche Punktzahl hat wie der letzte, dem eine Akkreditierung gewährt wird, wird die Höchstzahl der gewährten Akkreditierungen so erhöht, dass alle Anträge mit dieser Punktzahl einbezogen werden.

Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027

Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als nationales Mobilitätskonsortium beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung der Akkreditierung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Schulbildung gültig.

Unterlagen zur Antragstellung

Die Antragsformulare und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

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