Antragstellung für Kurzfristige Projekte
Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-VET) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte veröffentlicht:
- 19. Februar 2026, 12:00 Uhr (MEZ)
Fragestunde zur Antragstellung für Kurzfristige Projekte KA122-VET
In der Online-Fragestunde beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalen Agentur Erasmus+ Ihre Fragen zur Antragstellung im Förderformat KA122-VET.
Die Fragestunde findet am 13. Jänner 2026 von 15:00 - 16:00 Uhr via Zoom statt: Zur Anmeldung kommen Sie hier
Final Checks
Um Sie bei der Vorbereitung Ihrer Projektvorschläge bestmöglich zu unterstützen, führen wir bis 13.02.2025 online Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags.
Termine können bis zum 06. Februar 2025 individuell vereinbart werden.
Ihre verbindliche Anmeldung - gerne mit Angabe möglicher Zeitfenster - schicken Sie bitte an berufsbildung@oead.at.
Für die Beratung steht eine halbe Stunde zur Verfügung.
Beachten Sie, dass der Final Check nur für KA1 Kurzfristige Projekte ist.