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Antragstellung für Kurzfristige Projekte

Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-VET) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte ist am 19. Februar 2025 abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen sowie Final Checks finden Sie laufend hier:

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