Antragstellung für Kurzfristige Projekte
Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-VET) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung
Antragsfrist
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte ist am 19. Februar 2025 abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.