Mein gefördertes Projekt
Änderungen im Projekt
Es kann passieren, dass es nach Genehmigung des Projekts und der Vertragsunterzeichnung zu unterwarteten Änderungen im Projekt kommt (z.B. die Partnerorganisation wechselt, die Kontoverbindung ändert sich, der Projektzeitraum verschiebt sich). Wichtig ist, dass alle Änderungen umgehend an die nationale Agentur kommuniziert werden. An den wesentlichen Projektzielen darf sich dadurch nichts verändern. Jegliche Änderung im Projekt muss daher vorab mittels Änderungsformular direkt bei der nationalen Agentur beantragt und begründet werden.
Änderungsformular bis 2022 (Word-Dokument, ca. 500 KB)
Änderungsformular 2023 (Word-Dokument, ca. 500 KB)
Auswahllisten
Die Auswahl wurde vorbehaltlich der erfolgreichen Zertifizierung der jeweiligen antragstellenden Organisation getroffen.
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Übermittlung des Genehmigungs- bzw. Ablehnungsschreibens seitens des OeAD / Nationale Agentur für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps können formale Einsprüche, die den Auswahlprozess betreffen, erhoben werden. Einsprüche sind beim OeAD schriftlich einzureichen.
Logo, Förderhinweis, Haftungsausschluss (Disclaimer)
Empfänger/innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien die EU-Flagge abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Das Logo können Sie hier downloaden.
Förderhinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer)
Sämtliche Mitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt, die die Zuschussempfänger einzeln oder gemeinsam herausgeben, müssen ungeachtet ihrer Form und des Informationsträgers den Hinweis enthalten, dass ihr Inhalt allein die Meinung der Verfasserin bzw. des Verfassers wiedergibt und dass der OeAD und die Kommission nicht für die Nutzung der enthaltenen Informationen haftet:
„Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.“
oder:
„Funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or OeAD-GmbH. Neither the European Union nor the granting authority can be held responsible for them.“
Leitfaden zur Kommunikation von Projekten
Die Fünf-Stufen-Anleitung der Europäischen Kommission unterstützt Projektträger/innen bei der Kommunikation ihrer Erasmus+ Aktivitäten.
Beneficiary Module
Das Beneficiary Module ist ein webbasiertes Verwaltungstool der Europäischen Kommission für Ihr Förderprojekt. Der aktuelle Leitfaden sowie die eLearning-Videos der Europäischen Kommission unterstützen Sie bei der Verwendung des Tools.
Antragsrunde 2024
Vertragsdokumente AR 2024
Programmleitfaden 2024
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Erasmus+ Programmleitfaden 2024 (DE)PDF·6 MB
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Erasmus+ Programme Guide 2024 (EN)PDF·6 MB
Antragsrunde 2023
Vertragsdokumente AR 2023
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Anhang 3: Geltende SätzePDF·253 KB
Programmleitfaden 2023
Antragsrunde 2022
Vertragsdokumente AR 2022
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Annex I General ConditionsPDF·361 KB
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Annex III Financial and Contractual RulesPDF·241 KB
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Annex IV Applicable RatesPDF·165 KB
Programmleitfaden 2022
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Programmleitfaden 2022 (DE)PDF·5 MB
Safeguarding Policy
Die Safeguarding Policy des OeAD ist bei allen vom OeAD geförderten Aktivitäten und Veranstaltungen einzuhalten bzw. ihre Einhaltung über entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.