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Antragstellung für Kurzfristige Projekte

Berechtigt zur Antragsstellung für ein kurzfristiges Projekt (KA122-SCH) sind ausschließlich Institutionen, die über keine Akkreditierung in der Schulbildung verfügen. Bitte beachten Sie die Liste der antragsberechtigten Institutionen.  Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte veröffentlicht:

  • 19. Februar 2026, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (KA122-SCH) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Info-Webinar: Kurzfristige Projekte (KA122) in Erasmus+ Schulbildung

Die Antragsfrist für Kurzfristige Projekte (KA122) im Bereich Erasmus+ Schulbildung ist der 19. Februar 2026. Unsere Webinar informieren über Struktur und Ziele der Programmschiene, Teilnahmevoraussetzungen, Antragstellung und Serviceangebote rund um die Beantragung eines Kurzfristigen Projektes. Nach dem Vortrag stehen zuständige Mitarbeiter/innen der nationalen Agentur Erasmus+ für Fragen zur Verfügung.

Die Webinare finden via Zoom statt. 

am 24. Oktober 2025; 15:00 - 16:30 Uhr: Zur Anmeldung

am 12. Dezember 2025; 15:00 - 16:30 Uhr: Zur Anmeldung

am 23. Jänner 2026; 15:00 - 16:30 Uhr: Zur Anmeldung

Einzelberatungen

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA1 Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an

Final Checks

Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.

Um Sie bei der Vorbereitung Ihrer Projektvorschläge bestmöglich zu unterstützen, führen wir vom  26.01. bis zum 13.02.2026 online Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags.

Termine können bis zum 13. Februar 2026 individuell vereinbart werden.

Ihre verbindliche Anmeldung - gerne mit Angabe möglicher Zeitfenster - schicken Sie bitte an  .

Für die Beratung steht eine halbe Stunde zur Verfügung.

Beachten Sie, dass der Final Check nur für KA122 Kurzfristige Projekte ist.

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