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Antragstellung für Kurzfristige Projekte

Berechtigt zur Antragsstellung für ein kurzfristiges Projekt (KA122-SCH) sind ausschließlich Institutionen, die über keine Akkreditierung in der Schulbildung verfügen. Bitte beachten Sie die Liste der antragsberechtigten Institutionen.  Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte ist am 20. Februar 2024 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (KA122-SCH) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Info-Webinar: Kurzfristige Projekte (KA122) in Erasmus+ Schulbildung

Die Beantragung von Kurzfristigen Projekten (KA122) im Bereich Erasmus+ Schulbildung ist bis 20. Februar 2024 möglich. Unsere Webinar informieren über Struktur und Ziele der Programmschiene, Teilnahmevoraussetzungen, Antragstellung und Serviceangebote rund um die Beantragung eines Kurzfristigen Projektes. Nach dem Vortrag stehen zuständige Mitarbeiter/innen der nationalen Agentur Erasmus+ für Fragen zur Verfügung.

Die Webinare finden via Zoom statt. 

am 12. Jänner 2024; 15:00 - 16:30 Uhr: Zur Anmeldung

am 16. Jänner 2024; 15:00 - 16:30 Uhr: Zur Anmeldung

Einzelberatungen

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA1 Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an

Final Checks

Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.

Um Sie bei der Vorbereitung Ihrer Projektvorschläge bestmöglich zu unterstützen, führen wir vom  29.01. bis zum 16.02.2024 online Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags.

Termine können bis zum 16. Februar 2024 individuell vereinbart werden.

Ihre verbindliche Anmeldung - gerne mit Angabe möglicher Zeitfenster - schicken Sie bitte an  .

Für die Beratung steht eine halbe Stunde zur Verfügung.

Beachten Sie, dass der Final Check nur für KA1 Kurzfristige Projekte ist.

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