Antragstellung für Kurzfristige Projekte
Berechtigt zur Antragsstellung für ein kurzfristiges Projekt (KA122-SCH) sind ausschließlich Institutionen, die über keine Akkreditierung in der Schulbildung verfügen. Bitte beachten Sie die Liste der antragsberechtigten Institutionen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte veröffentlicht:
- 19. Februar 2026, 12:00 Uhr (MEZ)
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (KA122-SCH) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform.
Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.
Einzelberatungen
Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA1 Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an schulbildung@oead.at.
Final Checks
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Um Sie bei der Vorbereitung Ihrer Projektvorschläge bestmöglich zu unterstützen, führen wir vom 26.01. bis zum 13.02.2026 online Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags.
Termine können bis zum 13. Februar 2026 individuell vereinbart werden.
Ihre verbindliche Anmeldung - gerne mit Angabe möglicher Zeitfenster - schicken Sie bitte an schulbildung@oead.at .
Für die Beratung steht eine halbe Stunde zur Verfügung.
Beachten Sie, dass der Final Check nur für KA122 Kurzfristige Projekte ist.