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Antragstellung für Kleinere Partnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kleinere Partnerschaften beteiligt sein, darunter maximal 1x als Koordinator.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht: 

  • 5. März 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Erwachsenenbildung. Schicken Sie uns zusammen mit Ihrer Anfrage eine kurze Projektskizze (max. 1 - 2 Absätze) zu Ihrer Projektidee sowie zu Projektzielen, Aktivitäten, Ergebnissen und Budgethöhe. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Final Checks

Wir bieten wir in sogenannten Final Checks die Möglichkeit, Sie zu Ihrem konkreten Erasmus+ Vorhaben im Bereich der KA2 Erwachsenenbildung zu beraten.

Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags. Diese finden derzeit ausschließlich online statt. Für die Beratung stehen 50 Minuten zur Verfügung.

Für die Antragsrunde 2025 sind bereits alle Termine vergeben.

Webinare

  • Antragsrunde 2024: Infowebinar - Erasmus+ für die Erwachsenenbildungscommunity, 31.1.2024, Zur Aufzeichnung
EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

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