Kleinere Partnerschaften
Kleinere Partnerschaften (Small-Scale Partnerships) sind Kooperationen von
- mindestens zwei Einrichtungen
- aus zwei verschiedenen Programmländern
Kleinere Partnerschaften im Bereich Jugend sollen kleineren Organisationen und schwer zu erreichenden Zielgruppen den Zugang zum Programm Erasmus+ erleichtern. Im Vergleich zu Kooperationspartnerschaften ist der Verwaltungsaufwand geringer, die Projektdauer kürzer und die Förderbeträge sind niedriger. Mit einer niedrigen Eintrittsschwelle richten sich Kleinere Partnerschaften an wenig erfahrene Einrichtungen und Programm-Neueinsteiger mit eingeschränkten Kapazitäten für Organisatorisches.
Die Aktion unterstützt auch flexible Formate, bei der Aktivitäten mit transnationalem und nationalem Charakter kombiniert werden, stets jedoch mit einer europäischen Dimension. So sollen Einrichtungen mehr Mittel zur Verfügung haben, um Menschen mit erhöhtem Förderbedarf zu erreichen. Kleinere Partnerschaften können auch länderübergreifende Netzwerke aufbauen und Synergien mit bzw. zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Maßnahmen ausschöpfen.
- Laufzeit: 6 bis 24 Monate
- Förderhöhe: Abhängig von Anzahl und Umfang der geplanten Aktivitäten, kann für Kleinere Partnerschaften ein Pauschalbetrag in der Höhe von 30.000 oder 60.000 Euro beantragt werden. Aus den schriftlichen Ausführungen und dem Budgetplan im Antragsformular muss hervorgehen, welche Aktivitäten geplant sind und welche Teile des Budgets dafür vorgesehen sind. Eine Orientierung für die Höhe der Kosten (etwa für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung, Veranstaltungskosten) bieten die Pauschalen der Kooperationspartnerschaften.
Programmschwerpunkte und Prioritäten
Das Programm Erasmus+ gibt jährlich verschiedene Schwerpunkte vor. Kleinere Partnerschaften leisten mit ihren Ergebnissen Beiträge zu deren Erreichen.
Kleinere Partnerschaften können diese Schwerpunkte inhaltlich aufgreifen und ein Projekt zu einer oder mehreren Prioritäten durchführen. Unabhängig von der Themenwahl, sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln. Jedes Projekt muss mindestens eine der vier allgemeinen oder eine spezifische Priorität des Bereichs Jugend ansprechen.
Nationale Agenturen haben die Möglichkeit, nationale Prioritäten zu definieren. Im Bereich Jugend liegt der nationale Schwerpunkt bei den horizontalen Prioritäten auf Inklusion und Vielfalt und bei den jugendspezifischen Prioritäten auf Förderung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit. Projekte, die eine nationale Priorität aufgreifen, werden als besonders relevant erachtet.
Horizontale Prioritäten – Schwerpunkte der KA2 für alle Erasmus+ Sektoren
Spezifische Prioritäten für den Bereich Jugend
- Förderung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit: Stärkung von Anerkennung des non-formalen Lernens, Kapazitätsaufbau in der Jugendarbeit, Stärkung der Kompetenzen von Jugendarbeiterinnen und -arbeitern für ihre Arbeit in Online- und Offline-Settings, die Entwicklung von Methoden zur Erreichung marginalisierter Jugendlicher und Anti-Rassismus-Arbeit, Digitalisierung in der Jugendarbeit etc.
- Stärkung der aktiver Bürger/innenschaft, der Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens von jungen Menschen: Förderung der aktiven Bürger/innenschaft junger Menschen, u. a. durch Freiwilligenarbeit und Solidarität; Förderung der Eigeninitiative junger Menschen, insbesondere im sozialen Bereich; Stärkung von sozialem Unternehmertum, interkulturellem Dialog und Toleranz
- Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen: Stärkung von Schlüsselkompetenzen und Grundkenntnissen junger Menschen, Erleichterung der Transition ins Erwachsensein; vor allem benachteiligten jungen Menschen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden
- Verbindungen zwischen Forschung, Politik und Praxis verfestigen: stärkere Verflechtungen zwischen diesen Handlungsfeldern im Jugendbereich, um evidenzbasierte Politik möglich und die Situation junger Menschen in Europa sichtbar zu machen
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Unterstützung der Reaktion des Jugendbereichs in Europa auf den Krieg in der Ukraine: Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze und Verfahren, die ausgerichtet sind auf aus der Ukraine geflohene junge Menschen und Jugendbetreuer/innen sowie auf in der Jugendarbeit in diesem Bereich tätige Einrichtungen in den Aufnahmeländern
Förderfähige Einrichtungen
Erasmus+ fördert Kleinere Partnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Jugend, Bildung und Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kleineren Partnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die nationale Erasmus+ Agentur ihres Landes.
Einzelpersonen können die Förderung einer Kleineren Partnerschaft nicht beantragen.