Geförderte Kosten
Die Förderung der Mobilitäten basiert auf Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden sowie Organisationskosten für die Institution. Pauschalen sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen für die sprachliche Vorbereitung der Teilnehmenden vorgesehen sowie für Kosten, die durch die Teilnahme an Kursen entstehen. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Inclusion Support) oder außergewöhnlichen Kosten genehmigt werden.
Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden.
Reisekosten
Der Zuschuss Reisekosten errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Herkunftsort der Teilnehmenden und der Aufnahmeeinrichtung, die mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet wird. Sollten ab einer Distanz von 100 km klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden, können erhöhte Pauschalen geltend gemacht werden (siehe erhöhter Reisekostenzuschuss).
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Reisekostenpauschalen Antragsrunde 2024PDF·37 KB
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Reisekostenpauschalen Antragsrunde 2023PDF·112 KB
Erhöhter Reisekostenzuschuss für umweltfreundliches Reisen
Ab einer Distanz von 100km erhalten Reisende erhöhte Pauschalen (zwischen 210 und 610 Euro pro Teilnehmer/in), wenn sie klimaschonende Verkehrsmittel für den größten Teil ihrer Reise verwenden. Klimaschonenden Verkehrsmittel sind u.a. Bus, Zug oder Carsharing.
Mehr Reisetage für umweltfreundliches Reisen
Bei Bedarf sind Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmer/innen und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss erhalten, höchstens sechs Tage für umweltfreundliches Reisen vorgesehen sind.
Aufenthaltskosten
Die Aufenthaltskosten richten sich je nach Zielland und Aufenthaltsdauer. Zusätzlich zur normalen Aufenthaltsdauer ist die Reisezeit vor und nach der Mobilität förderfähig – maximal zwei Tage beim Standardsatz für die Reisekosten, maximal sechs Tage sollten klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden.
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Tagessätze Berufsbildung Antragsrunde 2023PDF·140 KB
Organisationskosten
Gefördert werden hierbei Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung der Mobilitäten entstehen. Die Pauschale für Organisationskosten für die Institution errechnet sich auf Basis der Anzahl der Teilnehmenden, der Aktivitätsart und der Dauer der Mobilität.
Inklusionsunterstützung
Hierunter fallen Kosten, die durch die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind, entstehen. Bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten für die Teilnehmenden und ihre Begleitpersonen können erstattet werden, wenn die Institution den Bedarf nachvollziehbar begründet und die Kosten von der nationalen Agentur genehmigt wurden. Die Institution erhält zusätzlich eine Pauschale im Rahmen der Unterstützung von Maßnahmen zur Inklusion, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen richtet.
Vorbereitende Besuche
Der Zuschuss für vorbereitende Besuche basiert auf einer Pauschale pro Teilnehmende/n, die Reise- und Aufenthaltskosten gleichermaßen berücksichtigt.
Kurskosten
Kosten, die unmittelbar mit den Teilnahmegebühren von Kursen, internationalen Konferenzen und Seminaren in Zusammenhang stehen, werden mit 80 Euro pro Teilnehmer/in und Tag bis zu einer Höhe von 800 Euro gefördert.
Sprachliche Vorbereitung
Lernende und Personal erhalten eine Pauschale in Höhe von 150 Euro für die sprachliche Vorbereitung, sollte die Arbeits- oder Unterrichtssprache nicht durch den Online Linguistic Support (OLS) abgedeckt werden. Davon ausgenommen sind Personalmobilitäten, die kürzer als 31 Tage dauern. Teilnehmende, die eine Langzeitmobilität absolvieren (ErasmusPro), erhalten diesen Zuschuss ebenfalls.
Außergewöhnliche Kosten
Weitere Sonderzuschüsse, z. B. für hohe Reisekosten, können in begründeten Fällen gewährt werden. Details dazu werden im Programmleitfaden ausgeführt.