Antragstellung für Kooperationspartnerschaften
Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.
Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kooperationspartnerschaften beteiligt sein, unabhängig davon, ob sie Koordinator oder Partner ist.
Antragsfrist
1. Antragfrist: abgelaufen
2. Antragsfrist: 1. Oktober 2024, 12:00 Uhr (MEZ)
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht.
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (KA220-YOU) finden Sie auf der Plattform Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps. Füllen Sie Ihren Antrag online aus und übermitteln sie diesen ausschließlich über das Online-Formular. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.
Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.
Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!
Beratungen
Beratungen zum Projektantrag. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihre jeweilige Regionalstelle: Regionalstellen | nationale Agentur für Erasmus+ und ESK (erasmusplus.at)
Informationen rund um die Antragstellung
Zwar befinden sich im Padlet mehrheitlich Unterlagen für KA210 (Kleinere Partnerschaften). Die grundlegenden Informationen beziehen sich jedoch sowohl auf KA210 als auch auf KA220 (Kooperationspartnerschaften).
Webinare
- Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften, 4.2.2022, Zur Aufzeichnung
- Antragsrunde 2021: "Erasmus+ Partnerships for Cooperation" (bereichsübergreifend für KA2), 9.4.2021, Zur Aufzeichnung