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Geförderte Kosten

Die Förderung der Mobilitäten basiert auf Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden sowie Organisationskosten für die Institution. Pauschalen sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen für die sprachliche Vorbereitung der Teilnehmenden vorgesehen sowie für Kosten, die durch die Teilnahme an Kursen entstehen. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Inclusion Support) oder außergewöhnlichen Kosten genehmigt werden.

Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden 2024 (EN) auf den Seiten 121 bis 124.

Reisekosten

Der Zuschuss für Reisekosten errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Herkunftsort der Teilnehmenden und der Aufnahmeeinrichtung, die mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet wird. Sollten ab einer Distanz von 100 km klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden, können erhöhte Pauschalen geltend gemacht werden (siehe erhöhter Reisekostenzuschuss).

Erhöhter Reisekostenzuschuss für umweltfreundliches Reisen

Ab einer Distanz von 100km erhalten Reisende erhöhte Pauschalen (zwischen 210 und 610 Euro pro Teilnehmer/in), wenn sie klimaschonende Verkehrsmittel für den größten Teil ihrer Reise verwenden. Klimaschonenden Verkehrsmittel sind u.a. Bus, Zug oder Carsharing.

Mehr Reisetage für umweltfreundliches Reisen

Bei Bedarf sind Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmer/innen und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss erhalten, höchstens sechs Tage für umweltfreundliches Reisen vorgesehen sind.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten richten sich je nach Zielland und Aufenthaltsdauer. Zusätzlich zur normalen Aufenthaltsdauer ist die Reisezeit vor und nach der Mobilität förderfähig – maximal zwei Tage beim Standardsatz für die Reisekosten und maximal sechs Tage sollten klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden.

Organisationskosten

Gefördert werden hierbei Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung der Mobilitäten entstehen. Die Pauschale für Organisationskosten für die Institution errechnet sich auf Basis der Anzahl der Teilnehmenden, der Aktivitätsart und der Dauer der Mobilität.

Inklusionsunterstützung

Hierunter fallen Kosten, die durch die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen entstehen. Bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten für die Teilnehmenden und ihre Begleitpersonen können erstattet werden, wenn die Institution den Bedarf nachvollziehbar begründet und die Kosten von der nationalen Agentur genehmigt wurden. Die Institution erhält zusätzlich eine Pauschale im Rahmen der Inklusionsunterstützung, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen richtet.

Vorbereitende Besuche

Der Zuschuss für vorbereitende Besuche basiert auf einer Pauschale pro Teilnehmer/in, die Reise- und Aufenthaltskosten gleichermaßen berücksichtigt.

Kurskosten

Kosten, die unmittelbar mit den Teilnahmegebühren von Kursen, internationalen Konferenzen und Seminaren in Zusammenhang stehen, werden mit 80 Euro pro Teilnehmer/in und Tag bis zu einer Höhe von 800 Euro gefördert.

Sprachliche Vorbereitung

Lernende und Personal erhalten eine Pauschale in Höhe von 150 Euro für die sprachliche Vorbereitung, sollte die Arbeits- oder Unterrichtssprache nicht durch den Online Linguistic Support (OLS) abgedeckt werden. Davon ausgenommen sind Personalmobilitäten, die kürzer als 31 Tage dauern. Lernende, die eine Langzeit-Lernmobilität durchführen erhalten zusätzlich 150 Euro. Lernende im Rahmen der Gruppenmobilität erhalten keine individuelle sprachliche Unterstützung.

Außergewöhnliche Kosten

Weitere Sonderzuschüsse, z. B. für hohe Reisekosten, können in begründeten Fällen gewährt werden. Details dazu werden im Programmleitfaden ausgeführt.

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