Budgetantrag für akkreditierte Institutionen
Zur Einreichung eines Budgetantrags (KA121-VET) sind ausschließlich Institutionen berechtigt, die über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Einzig die koordinierende Einrichtung eines nationalen Mobilitätskonsortiums reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ein. Nicht-akkreditierte Institutionen haben die Möglichkeit, ein Kurzfristiges Projekt zu beantragen.
Antragsfrist
Die Frist zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Organisationen ist am 19. Februar 2025 abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.