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Zwei junge Personen schauen gemeinsam auf einen Bildschirm, ein älterer Mann erklärt etwas
© iStock/Izusek

Kooperationspartnerschaften unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene.

Ziel ihrer Zusammenarbeit kann sein, Qualität und Relevanz der Aktivitäten der Einrichtungen zu erhöhen, Partnernetzwerke aufzubauen und zu stärken, Kapazitäten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung der Aktivitäten zu erhöhen und dabei neue Praktiken, Methoden und Ideen zu entwickeln bzw. auszutauschen.

Ergebnisse der Kooperationspartnerschaften sollten wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.

Fünf junge Studierende an einem Runden Tisch, vor ihnen liegen Bücher, Laptops, von oben fotografiert
© iStock/JacobAmmentor

Teilnahme

Mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Programmländern (eine Einbindung von Partnerländern ist in gewissen begründeten Fällen möglich).

Eine Hand hält eine silberne Stoppuhr mit einem klassischen Zifferblatt und feiner Skalierung. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt eine graue Textur.
© Unsplash/Veri Ivanova

Laufzeit

12 bis 36 Monate

Rechner und Geldscheine
© Pixabay/loufre

Förderhöhe

120.000, 250.000 oder 400.000 Euro pro Projekt

Programmschwerpunkte und Prioritäten

Das Programm Erasmus+ gibt jährlich verschiedene Schwerpunkte vor. Kooperationspartnerschaften leisten mit ihren Ergebnissen Beiträge zu deren Erreichen. Kooperationspartnerschaften können diese Schwerpunkte inhaltlich aufgreifen und ein Projekt zu einer oder mehreren Prioritäten durchführen.

Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.

Jedes Projekt muss mindestens eine der vier horizontalen oder eine spezifische Priorität der Berufsbildung ansprechen (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Für Österreich sind keine nationalen Prioritäten vorgesehen.

Spezifische Prioritäten für den Bereich Berufsbildung

… durch die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen mit einer ausgewogenen Mischung aus beruflichen Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen. Diese vermitteln solide Rechen-, Lese-, Schreib-, Sprach- und digitale Kompetenzen als starke Grundlagen für Wettbewerbsfähigkeit, lebenslanges Lernen, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit, soziale Inklusion und persönliche Entwicklung.

Diese Priorität fördert auch die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen, die regelmäßig entsprechend dem sich wandelnden Arbeitsmarktbedarf (auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen) aktualisiert werden und eine stark arbeitsbasierte Lern-/Ausbildungskomponente aufweisen.

… durch flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme, die in kleinere Einheiten, sogenannte Module, aufgeteilt werden können. Diese ermöglichen auch die Validierung von Lernergebnissen aus nicht formalem und informellem Lernen. 

Projekte im Rahmen dieser Priorität tragen auch zur Entwicklung von Programmen zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung für Erwachsene bei. 

… durch Projekte zur Integration der beruflichen Aus- und Weiterbildung in die Wirtschafts-, Industrie- und Innovationsstrategien und Kompetenzökosysteme auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene. 

Dazu gehören die Entwicklung der Berufsbildung auf höheren EQR-Stufen (5-8), die Stärkung ihrer Rolle bei der Förderung von Innovation und angewandter Forschung sowie die Bereitstellung neuer Arten von Dienstleistungen, die von Berufsbildungsanbietern erbracht werden, wie z. B. Unterstützung bei der Unternehmensgründung oder Unterstützung des Technologietransfers für KMU. 

Unterstützt werden auch Initiativen zur Steigerung der Attraktivität des Lehr-/Ausbildungsberufs in der Berufsbildung und für kontinuierliche berufliche Fortbildung. 

Darüber hinaus werden Projekte zur weiteren Verbesserung und Anwendung von Qualitätssicherungsmechanismen im Einklang mit dem europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training, EQAVET) unterstützt.

… durch Projekte zur Gewinnung von Lernenden für Programme, die am Arbeitsmarkt nachgefragt werden und für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den grünen und den digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, Geschlechterstereotypen bei der Auswahl von Berufsbildungsprogrammen zu begegnen. 

Unterstützt werden auch Initiativen mit strategischem Ansatz zur Internationalisierung der Berufsbildung, der die Mobilität von Lernenden und Lehrkräften/Ausbildenden, die Teilnahme an internationalen Kompetenzwettbewerben oder andere relevante Aktivitäten umfassen könnte.

Besonders wichtig sind die automatische gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen und die Entwicklung von Unterstützungsdiensten für die Mobilität der Lernenden (in Bezug auf Information, Motivation, Vorbereitung der Lernenden, Verbesserung ihres interkulturellen Bewusstseins und ihrer aktiven Bürgerschaft sowie Erleichterung ihrer sozialen Integration im Aufnahmeland).

… durch Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze, die auf vor dem Krieg in der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Berufsbildung ausgerichtet sind. 

Projekte sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können z. B. auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Berufsbildung, u. a. im Rahmen von arbeitsbasierten Lernangeboten und Lehrlingsausbildungen (mit Unterstützung – soweit möglich – durch aus der Ukraine geflohene Lehrkräfte und Ausbildende), Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen oder Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten.

Förderfähige Einrichtungen

Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).

Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die nationale Erasmus+ Agentur ihres Landes. 

Als Partner, nicht jedoch als Antragsteller, kommen auch Einrichtungen aus Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Einschränkungen hinsichtlich gewisser Partnerländer finden Sie im Programmleitfaden.

Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.

Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.

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