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Kooperations- partnerschaften

Zwei junge Personen schauen gemeinsam auf einen Bildschirm, ein älterer Mann erklärt etwas
© iStock/Izusek

Kooperationspartnerschaften unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene.

Ziel ihrer Zusammenarbeit kann sein, Qualität und Relevanz der Aktivitäten der Einrichtungen zu erhöhen, Partnernetzwerke aufzubauen und zu stärken, Kapazitäten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung der Aktivitäten zu erhöhen und dabei neue Praktiken, Methoden und Ideen zu entwickeln bzw. auszutauschen.

Ergebnisse der Kooperationspartnerschaften sollten wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.

Fünf junge Studierende an einem Runden Tisch, vor ihnen liegen Bücher, Laptops, von oben fotografiert
© iStock/JacobAmmentor

Teilnahme

Mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Programmländern (eine Einbindung von Partnerländern ist in gewissen begründeten Fällen möglich).

Eine Hand hält eine silberne Stoppuhr mit einem klassischen Zifferblatt und feiner Skalierung. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt eine graue Textur.
© Unsplash/Veri Ivanova

Laufzeit

12 bis 36 Monate

Rechner und Geldscheine
© Pixabay/loufre

Förderhöhe

120.000, 250.000 oder 400.000 Euro pro Projekt

Programmschwerpunkte und Prioritäten

Das Programm Erasmus+ gibt jährlich verschiedene Schwerpunkte vor. Kooperationspartnerschaften leisten mit ihren Ergebnissen Beiträge zu deren Erreichen. Kooperationspartnerschaften können diese Schwerpunkte inhaltlich aufgreifen und ein Projekt zu einer oder mehreren Prioritäten durchführen.

Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.

Jedes Projekt muss mindestens eine der vier horizontalen oder eine spezifische Priorität der Berufsbildung ansprechen (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Für Österreich sind keine nationalen Prioritäten vorgesehen.

Spezifische Prioritäten für den Bereich Berufsbildung

… durch Berufsbildungsprogramme, die gleichermaßen berufliche Fertigkeiten vermitteln und berufsbezogene Lernmöglichkeiten bereitstellen, die auf laufende Veränderungen von Arbeitswelt, Wirtschaftszyklen, Qualifikationsbedarf und Schlüsselkompetenzen sowie auf ökologische und digitale Übergänge abgestimmt sind und ferner durch Lehrpläne, Programmangebote und Qualifikationen, die auf Basis von Kompetenzdaten regelmäßig aktualisiert werden.

… durch flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme, die für Erwachsene im Erwerbsalter erfolgreiche Arbeitsmarktübergänge erleichtern; ferner durch Programme der beruflichen Weiterbildung, die dem Arbeitsmarkt angepasst werden können und die Übertragung, Anerkennung und Sammlung von Lernergebnissen im Hinblick auf nationale Qualifikationen erleichtern.

… mit dem Ziel, Berufsbildungspraxis grundlegend zu verändern und besser auf aktuelle und künftige Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft abzustimmen; etwa hinsichtlich organisatorischer Prozesse, Lehr- und Lernprozesse oder neuer und relevanterer Lehr- und Lernkonzepte. Veränderungen können auch das Ökosystem der Berufsbildungsanbieter und die Zusammenarbeit mit ihren Partnern betreffen oder auf die Erstellung von Berufsbildungsprodukten und -diensten für externe Akteure abzielen.

… etwa durch Beiträge zur Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsebenen, Förderung offener und partizipativer Lernumgebungen sowie der beruflichen Weiterentwicklung von Lehr- und Ausbildungspersonal, Erleichterung der Anerkennung von Lernergebnissen, der Nutzung von Europass und anderer digitaler Dienste. Ferner durch Aufbau langfristiger Partnerschaften zur Einrichtung oder zur Stärkung internationaler, nationaler, regionaler und branchenspezifischer Kompetenzwettbewerbe. Enge Zusammenarbeit mit Unternehmen, Berufsbildungsanbietern, Handelskammern etc. kann die Wirkung der Aktivitäten optimieren.

… durch Entwicklung nationaler Qualitätssicherungssysteme für berufliche Erstausbildung und Weiterbildung in allen Lernumgebungen und -formaten, insbesondere durch Systeme zur Nachverfolgung des beruflichen Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung und dem Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (EQAVET) und durch die Beschäftigung mit europäischen Kernberufsprofilen und Microcredentials.

… durch Unterstützungsmechanismen und vertragliche Rahmenbedingungen zur Förderung qualitativ hochwertiger Mobilität von Personal und Lernenden in der Berufsbildung. Besonders wichtig dabei sind die automatische gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen sowie Unterstützungsdienste zur Förderung der Mobilität der Lernenden, etwa durch Maßnahmen zur besseren sozialen Integration im Aufnahmeland oder Stärkung des interkulturellen Bewusstseins und aktiven Bürgersinns.

Berufsbildungsprogramme sollen sicherstellen, dass solide Rechen-, Lese-, Schreib-, Sprach- und digitale Kompetenzen als starke Grundlagen für Resilienz, lebenslanges Lernen, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit und soziale Inklusion entwickelt werden.

… durch Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitsbasierter Lernpraktiken (u. a. Lehrlingsausbildungen), die auf aus der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Berufsbildung ausgerichtet sind. Projekte sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können z. B. auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Berufsbildung, u. a. im Rahmen von berufspraktischen Lernangeboten und Lehrlingsausbildungen (mit Unterstützung – soweit möglich – durch aus der Ukraine geflohene Lehrkräfte und Ausbilder), Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen in Zusammenarbeit mit ukrainischen Einrichtungen, Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw.

Förderfähige Einrichtungen

Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).

Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die nationale Erasmus+ Agentur ihres Landes. 

Als Partner, nicht jedoch als Antragsteller, kommen auch Einrichtungen aus Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Einschränkungen hinsichtlich gewisser Partnerländer finden Sie im Programmleitfaden.

Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.

Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.

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