Zum Hauptinhalt springen Zum Footer springen Zum Ende der Navigation springen Zum Beginn der Navigation springen

Antragstellung für Kurzfristige Projekte

Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-VET) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte ist am 20. Februar 2024 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der  Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

YouTube ist deaktiviert

Für die Verwendung von YouTube Videos benötigen wir Ihre Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Vimeo ist deaktiviert

Für die Verwendung von Vimeo Videos benötigen wir Ihre Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

OpenStreetMap ist deaktiviert

Für die Verwendung von OpenStreetMap benötigen wir Ihre Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Issuu ist deaktiviert

Für die Verwendung von Issuu benötigen wir Ihre Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.