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Antragstellung für Akkreditierung

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht:

  • 1. Oktober 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027

Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator eines nationalen Mobilitätskonsortiums beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Berufsbildung gültig.

Unterlagen zur Antragstellung

Die Antragsformulare und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf  der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Einzelberatungen

Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Akkreditierungsantrages im Bereich Berufsbildung (KA120-VET) bestmöglich zu unterstützen, führen wir Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Online-Einzelberatungen zu konkret ausgearbeiteten Akkreditierungsanträgen. Die Final Checks für die Antragsrunde 2024 werden zwischen 9. und 25. September angeboten. Bitte melden Sie sich rechtzeitig via  an.

 

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung im Bereich Berufsbildung sowie detaillierte Infos zur Antragstellung finden Sie hier zusammengefasst:

Präsentation Akkreditierung Erasmus+ Berufsbildung

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