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Antragstellung KA131

Antragsberechtigt in der Aktion KA131 sind Hochschulen mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Konsortien, die einen Antrag im Namen einer Gruppe von Hochschulen stellen. Anträge können einmal jährlich gestellt werden.

Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge zur Akkreditierung als Hochschulkonsortium (KA130) können einmal jährlich gestellt werden. Die Akkreditierung  wird für die gesamte Laufzeit des Erasmus+ Programms verliehen. Es ist möglich gleichzeitig mit dem Akkreditierungsantrag einen Antrag in der Aktion KA131 einzureichen.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen in den Aktionen KA130 und KA131 veröffentlicht:

  • 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung.
Weitere Infos finden Sie hier. 

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf dem EU Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission.

Infowebinar Antragstellung 2025

Das Webinar für die Antragstellung zu KA131 Projekten in der Antragsrunde 2025 findet am Dienstag, 21. Jänner 2025, von 10:30 bis 12:00 Uhr via Zoom statt. Wir bitten um Ihre Anmeldung zum Webinar bis zum 16. Jänner.

Zur Anmeldung

Einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten in der Aktion KA131 finden Sie in der folgenden Präsentation:

Erasmus-Hochschulcharta (ECHE)

Die Erasmus Charter for Higher Education, kurz ECHE, bildet für Hochschulen die rechtliche Basis für eine Teilnahme am Programm Erasmus+. Sie definiert den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten im Programm. Dies gilt sowohl für Projekte, die bei der nationalen Agentur beantragt werden als auch für multinationale Vorhaben, die bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

In Österreich kann die Erasmus-Hochschulcharta von Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen beantragt werden. Sie wird bis zum Ende der Programmlaufzeit verliehen (und deckt damit die gesamte Laufzeit bis zum Ende der Verträge, die unter dem Call 2027 abgeschlossen wurden, ab). Der Antrag auf eine ECHE wird direkt bei der Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel gestellt.

Hier gelangen Sie zum Aufruf und zur Antragstellung im Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission. Die nächste Antragsfrist endet am 28. Jänner 2025 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit).

Weitere Informationen zur ECHE finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission.

Handbuch zu Mobilitätsprojekten im Hochschulbereich

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