Antragstellung KA131
Antragsberechtigt in der Aktion KA131 sind Hochschulen mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Konsortien, die einen Antrag im Namen einer Gruppe von Hochschulen stellen. Anträge können einmal jährlich gestellt werden.
Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge zur Akkreditierung als Hochschulkonsortium (KA130) können einmal jährlich gestellt werden. Die Akkreditierung wird für die gesamte Laufzeit des Erasmus+ Programms verliehen. Es ist möglich gleichzeitig mit dem Akkreditierungsantrag einen Antrag in der Aktion KA131 einzureichen.
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen in den Aktionen KA130 und KA131 veröffentlicht:
- 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung.
Weitere Infos finden Sie hier.
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf dem EU Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission.
Infowebinar Antragstellung 2025
Das Webinar für die Antragstellung zu KA131 Projekten in der Antragsrunde 2025 findet am Dienstag, 21. Jänner 2025, von 10:30 bis 12:00 Uhr via Zoom statt. Wir bitten um Ihre Anmeldung zum Webinar bis zum 16. Jänner.
Einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten in der Aktion KA131 finden Sie in der folgenden Präsentation:
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Mobilitätsaktivitäten im ÜberblickPDF·488 KB