Antragstellung für Kooperationspartnerschaften
Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.
Bitte beachten Sie: Im Hochschulbereich können keine kleineren Partnerschaften (small-scale partnerships) eingereicht werden.
Antragsfrist
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kooperationspartnerschaften ist am 5. März 2024 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.
Bitte beachten Sie: Es gibt keine zweite Ausschreibung in diesem Jahr. Die nächste Antragsrunde findet im ersten Quartal 2025 statt.
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.
Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.
Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee
Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA2 Hochschulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an hochschulbildung@oead.at.
Webinare
- Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften, 4.2.2022, Zur Aufzeichnung