Erasmus Mundus
Die Aktion Erasmus Mundus (EM) findet man im Programm Erasmus+ nun unter der Key Action 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen. Sie gehört hier zu den Partnerschaften für Exzellenz.
Erasmus Mundus unterscheidet zwei verschiedene Förderschienen:
- Los 1, Erasmus Mundus Joint Masters (EMJM): Mindestens drei Hochschulen aus drei verschiedenen Ländern (davon aus mindestens zwei Programmländern) bieten einen gemeinsamen, integrierten und akkreditierten Masterstudiengang (= Joint Programme) an, in dessen Verlauf Studierende an mehreren Standorten europa- und weltweit ihre Ausbildung absolvieren. Die Studierenden erhalten zum Abschluss des Studiums einen Double, Multiple oder Joint Degree. Weitere Einrichtungen wie z. B. Unternehmen, NGOs oder Forschungseinrichtungen können als assoziierte Partner teilnehmen.
- Los 2, Erasmus Mundus Design Measures (EMDM): Diese neue Fördermöglichkeit unterstützt die Entwicklung neuer Joint Master-Studiengänge.
Ziele
- Los 1: EMJM
- Unterstützung von Qualität, Innovation, Exzellenz und Internationalisierung von Hochschulen durch akademische Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Europäischen Hochschulraums (EHR)
- Erhöhung der Qualität und Attraktivität des EHR
- Unterstützung der externen Aktionen der EU im Hochschulbereich
- Steigerung der Synergien zwischen Hochschulbildung, Innovation und Forschung – Verbesserung der Kompetenzen, Fähigkeiten und Beschäftigungsfähigkeit von Master-Absolventinnen und Absolventen
- Reagieren auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes
- Los 2: EMDM
- Schließen der Lücke der EM-Aktion durch Unterstützung der Entwicklung neuer Joint-Master-Studiengänge
- Diversifizierung des Angebots von Joint-Master-Studiengänge und Förderung der akademischen Zusammenarbeit, indem unterrepräsentierte Länder, Institutionen und/oder Themenbereiche einbezogen werden
Laufzeit und geförderte Kosten
Los 1, EMJM: Die Projektlaufzeit beläuft sich auf sechs Jahre. Es werden mindestens vier Master-Editionen mit einer Dauer von ein bis zwei akademischen Jahren (60, 90 oder 120 ECTS) gefördert.
Die Gesamtförderung für einen zweijährigen EMJM beträgt bis zu 5.174.400 Euro:
- Institutionelle Kosten: 750 Euro pro Monat pro Studierende/n (insgesamt für maximal 60 EMJM-Stipendiat/innen und 40 EMJM-Studierende ohne Stipendium)
- EMJM-Stipendium: 1.400 Euro pro Monat pro Studierende/n aus Programm- oder Partnerländern (insgesamt für maximal 60 EMJM-Stipendiat/innen)
- Für Besondere Bedürfnisse: je nach Bedarf zwischen 3.000 bis 60.000 Euro pro Studierende/n (insgesamt für maximal zwei Studierende)
- Zusätzliche Mittel für Studierende aus bestimmten Partnerländern (siehe Leitfaden): Institutionelle Kosten und EMJMD-Stipendium (insgesamt für maximal 24 EMJM-Stipendiat/innen)
Los 2, EMDM: Die Projektlaufzeit beläuft sich auf 15 Monate. Die einreichende Hochschule erhält eine Pauschale von 55.000 Euro.
Antragstellung
Die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel ein (zentrales Verfahren).
Nächste Einreichfrist voraussichtlich im ersten Quartal 2025. Im Herbst 2024 wird der Aufruf veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Erasmus+ Programmleitfaden (Infobox rechter Seitenrand)
- Webseite der EACEA
- Fördermöglichkeiten
- Webinar: The Funding & Tenders Portal for beginners
- Wie reicht man ein? (PDF)
- Online Manual
Zur Orientierung: Webinare zum Aufruf 2022
- Folien Erasmus Mundus Info-Webinar Hochschultagung 25.11.2021
- Folien der EACEA: EMJM – Call 2022 (Stand: Nov. 2021)
- Folien der EACEA: EMDM – Call 2022 (Stand: Nov. 2021)
- Folien der EACEA: Erasmus Mundus – Overview and Application 2022 (Stand: 24.11.2021)
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