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Erasmus+ Virtual Exchange

Ein Student und eine Studentin an einem Mischpult mt Kopfhörern lachen in die Kamera
© OeAD/Gianmaria Gava Europa und die Wet entdecken mit dem EU-Programm Erasmus+

Erasmus+ Virtual Exchange beinhaltet Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden (sowohl formalen als auch nichtformalen) Bildung ohne physische Mobilität. Virtual Exchange Projekte stellen eine niederschwellige und leicht zugängliche Alternative zu klassischer physischer Mobilität dar. 

Zielgruppe dieser Programmaktion sind Institutionen und Teilnehmende aus dem Hochschul- und Jugendbereich. Die Aktivitäten sollten leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Ein virtueller Austausch findet in kleinen Gruppen und immer unter der Anleitung eines geschulten Moderators statt.

Erasmus+ Virtual Exchange ist eine Bottom-up-Initiative. Im Rahmen dieser Aufforderung können die teilnehmenden Organisationen die Themen, auf die sie sich konzentrieren wollen, frei wählen, aber die Vorschläge müssen ihre erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der im Folgenden genannten Ziele darlegen. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, eine physische Mobilität zu absolvieren, gelenkt werden. 

 

Die teilnehmenden Organisationen können den folgenden Kategorien angehören:

  • Jugendorganisationen
  • Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studierendenorganisationen;
  • Akteure des Wandels im Bildungssystem (Hochschulmanager, internationale Abteilungen, Dekane, Akkreditierungsstellen usw.);

Ein Konsortium, innerhalb dessen die Aktivitäten abgewickelt werden, besteht aus mindestens vier Institutionen. Es benötigt zumindest zwei Institutionen aus zwei Programmländern und zumindest zwei Institutionen aus zwei Partnerländern, wobei diese derselben Region angehören müssen. Die Anzahl der Institutionen aus Programmländern darf innerhalb des Konsortiums nicht höher sein als jene aus den Partnerländern. Nur bestimmte Partnerland-Regionen sind an dieser Programmaktion teilnahmeberechtigt. Eine genaue Übersicht über die förderfähigen Länder entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erasmus+ Programmleitfaden. 

Ziele

Die Aktion soll:

  • den interkulturellen Dialog mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern fördern und durch Online-Interaktionen zwischen den Menschen Werte wie Respekt und Toleranz fördern;
  • verschiedene Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+ fördern, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können;
  • das kritische Denken und die Medienkompetenz, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und sozialen Medien fördern, um Phänomenen wie Diskriminierung, Indoktrinierung und Polarisierung entgegenzuwirken;
  • die digitalen Kompetenzen und „Soft Skills“ von Schülern, jungen Menschen und Jugendarbeitern fördern, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
  • die politische Bildung und die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung propagieren;
  • die Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern stärken.

Laufzeit und geförderte Kosten

  • Laufzeit: 36 Monate
  • Förderung: maximal 500.000 Euro
  • Einzubrigende Ko-Finanzierung: 5 % der Projektsumme

Mit dem Projektantrag ist eine detaillierte Aufstellung der geschätzten Projektkosten einzureichen. Diese können folgende Kategorien betreffen: Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausstattung und Unterverträge sowie andere Kosten (z. B. für Verbreitung von Information, Publikation oder Übersetzung).

Das Budget ist nach Projektpartnern und Arbeitspaketen aufzugliedern. Die Aktivitäten jedes Arbeitspakets sind klar zu beschreiben.

Antragstellung

Die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel ein (zentrales Verfahren).

Nächste Einreichfrist voraussichtlich im Frühjahr 2025. Im Herbst 2024 wird der Aufruf veröffentlicht.

Erste Informationen zum Aufruf 2024

Erasmus+ World Wide Webinar 2023

Session zu Erasmus+ Virtual Exchange: 19. Oktober 2023, 10:45 – 11:30 Uhr

Wiederholung der Session: 19. Oktober 2023, 15:15 – 16:00 Uhr


Weitere Informationen finden Sie hier:

Aufzeichnung Info-Veranstaltung der Europäischen Kommission 10.11.2022

Link Online-Veranstaltung Europäische Kommission 25.11.2022


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