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Antragstellung für KA171

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte ist am 20. Februar 2024 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der  Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Vor jeder Antragsfrist informieren wir Sie rund um Mobilitätsprojekte in der Hochschulbildung. Kontaktieren Sie uns, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen!

Final Checks für Anträge in KA171

Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Projektantrages bestmöglich zu unterstützen, führen wir online Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags. Basis des Final Checks ist der schon ausgearbeitete Entwurf ihres Antrages, den Sie spätestens drei Werktage vor Ihrem Termin an das Team der Programmaktion KA171 übermitteln.

Für die Beratung sind 60 Minuten anberaumt.

Wenn Sie eine Einzelberatung für Ihren Antrag in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an internationalmobility@oead.at. Nach Vereinbarung können Final Checks auf Ihren Wunsch auch vor Ort in der Ebendorferstraße 7 stattfinden.

Erasmus+ Konsortium

Erasmus+ Mobilitätsaktivitäten werden in der Regel von einzelnen Hochschulen abgewickelt. Alternativ können diese aber auch von einem Konsortium koordiniert werden. Der Koordinator des Konsortiums verwaltet dabei Erasmus+ Mobilitäten für mehrere Hochschulen. Dieser kann entweder eine Hochschule, oder aber auch ein anderer Institutionstyp, etwa ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder ein Verein sein. In einem gemeinsamen Vertrag regeln die Partner eines Konsortiums alle finanziellen und administrativen Aufgaben.

Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge können einmal jährlich zur Antragsfrist gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um den Antrag zur grundsätzlichen Akkreditierung von Konsortien aus dem Hochschulbereich handelt! Die koordinierende Einrichtung des Konsortiums muss zudem auch den Antrag "KA171 - Higher education student and staff mobility between programme and partner countries" stellen (siehe oben), um Mobilitätsaktivitäten durchführen zu können.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Projektdurchführung unbedingt die folgenden Informationen:

Safeguarding Policy

Die Safeguarding Policy des OeAD ist bei allen vom OeAD geförderten Aktivitäten und Veranstaltungen einzuhalten bzw. ihre Einhaltung über entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.

Erasmus-Hochschulcharta (ECHE)

Die Erasmus Charter for Higher Education, kurz ECHE, bildet für Hochschulen die rechtliche Basis für eine Teilnahme am Programm Erasmus+. Sie definiert den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten im Programm. Dies gilt sowohl für Projekte, die bei der nationalen Agentur beantragt werden als auch für multinationale Vorhaben, die bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

In Österreich kann die Erasmus-Hochschulcharta von Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen beantragt werden. Sie wird bis zum Ende der Programmlaufzeit verliehen (und deckt damit die gesamte Laufzeit bis zum Ende der Verträge, die unter dem Call 2027 abgeschlossen wurden, ab). Der Antrag auf eine ECHE wird direkt bei der Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel gestellt.

Hier gelangen Sie zum Aufruf und zur Antragstellung im Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission. Die nächste Antragsfrist endet am 25. Jänner 2024 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit).

Weitere Informationen zur ECHE finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission.

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