Antragstellung für KA171
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen in der Aktion KA171 veröffentlicht:
- 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf dem EU Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission.
Infowebinar Antragstellung 2025
Das Webinar für die Antragstellung zu KA171 Projekten in der Antragsrunde 2025 findet am Freitag, 17. Jänner 2025, 10:30 bis 12:00 Uhr via Zoom statt. Wir bitten um Ihre Anmeldung zum Webinar bis zum 15. Jänner (über diese Registrierungsmaske).
Der Fokus des diesjährigen Webinars wird auf den konkreten Neuerungen für die Antragsrunde 2025 sowie auf der Beantwortung Ihrer Fragen liegen.
Für allgemeine Informationen zur KA171-Antragstellung (inklusive technischer Informationen zum Online-Antragsformular) bitten wir Sie, die Präsentationen und Aufzeichnungen der Webinare aus der Antragsrunde 2022, 2023 und 2024 zu konsultieren (siehe weiter unten).
Bitte schicken Sie uns Ihre Fragen rund um die KA171-Antragstellung für den Call 2025 bis zum 12. Jänner unter internationalmobility@oead.at zu.
Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!
Vor jeder Antragsfrist informieren wir Sie rund um Mobilitätsprojekte in der Hochschulbildung. Kontaktieren Sie uns, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen!
Final Checks für Anträge in KA171
Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Projektantrages bestmöglich zu unterstützen, führen wir online Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags. Basis des Final Checks ist der schon ausgearbeitete Entwurf ihres Antrages, den Sie spätestens drei Werktage vor Ihrem Termin an das Team der Programmaktion KA171 übermitteln.
Für die Beratung sind 60 Minuten anberaumt.
Final Checks für Projektanträge in der Antragsrunde 2025 sind von 21. Jänner bis 12. Februar 2025, jeweils dienstags bis donnerstags möglich. Die Anmeldefrist für die Final Checks in KA171 endet am 3. Februar 2025.
Wenn Sie eine Einzelberatung für Ihren Antrag in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an internationalmobility@oead.at. Nach Vereinbarung können Final Checks auf Ihren Wunsch auch vor Ort in der Ebendorferstraße 7 stattfinden.
Webinare
2025
Präsentation:
Infowebinar: KA171 Antragstellung – Neuerungen im Aufruf 2025
2024
Präsentation:
Infowebinar: KA171 Antragstellung - Neuerungen im Aufruf 2024
Aufzeichung:
Webinar: Antragstellung Erasmus+ International Credit Mobility (KA171) Call 2024
2023
Präsentation:
Präsentation zum Webinar: KA171 Antragstellung Erasmus+ International Credit Mobility
Aufzeichnung:
Webinar: Antragstellung Erasmus+ International Credit Mobility (KA171) Call 2023
2022
Aufzeichnungen:
Erasmus+ für weltweite Mobilität nutzen (Videomitschnitt auf OeAD Youtube)
KA171 Antragstellung E+ International Credit Mobility Call 2022 (Videomitschnitt auf OeAD Youtube)
Informationen zur Antragsrunde in der Aktion Internationale Hochschulmobilität im Winter/Frühjahr 2022:
Präsentation zum Webinar: Erasmus+ für weltweite Mobilität nutzen
Präsentation zum Webinar: Antragstellung E+ International Credit Mobility (KA171) Call 2022
Erasmus+ Konsortium
Erasmus+ Mobilitätsaktivitäten werden in der Regel von einzelnen Hochschulen abgewickelt. Alternativ können diese aber auch von einem Konsortium koordiniert werden. Der Koordinator des Konsortiums verwaltet dabei Erasmus+ Mobilitäten für mehrere Hochschulen. Dieser kann entweder eine Hochschule, oder aber auch ein anderer Institutionstyp, etwa ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder ein Verein sein. In einem gemeinsamen Vertrag regeln die Partner eines Konsortiums alle finanziellen und administrativen Aufgaben.
Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge können einmal jährlich zur Antragsfrist gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um den Antrag zur grundsätzlichen Akkreditierung von Konsortien aus dem Hochschulbereich handelt! Die koordinierende Einrichtung des Konsortiums muss zudem auch den Antrag "KA171 - Higher education student and staff mobility between programme and partner countries" stellen (siehe oben), um Mobilitätsaktivitäten durchführen zu können.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Projektdurchführung unbedingt die folgenden Informationen:
Safeguarding Policy
Die Safeguarding Policy des OeAD ist bei allen vom OeAD geförderten Aktivitäten und Veranstaltungen einzuhalten bzw. ihre Einhaltung über entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.