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Mein laufendes Projekt KA171

Die Auswahl wurde vorbehaltlich der positiven Zertifizierung der zur Auswahl vorgeschlagenen Institutionen sowie vorbehaltlich der positiven Überprüfung der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Organisationen getroffen. 

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Übermittlung des Genehmigungs- bzw. Ablehnungsschreibens seitens des OeAD / Nationale Agentur für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps können formale Einsprüche, die den Auswahlprozess betreffen, erhoben werden. Einsprüche sind beim OeAD schriftlich einzureichen.

Innerhalb von 30 Tagen nach postalischer Übermittlung des Genehmigungs- bzw. Ablehnungsschreibens seitens der Nationalagentur können formale Einsprüche, die den Auswahlprozess betreffen, erhoben werden. Einsprüche sind bei der Nationalagentur Erasmus+ Bildung schriftlich einzureichen.

Logo, Förderhinweis, Haftungsausschluss (Disclaimer)

Empfänger/innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien die EU-Flagge abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Das Logo können Sie hier downloaden. 

Förderhinweis und Haftungsausschluss (Disclaimer)

Sämtliche Mitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt, die die Zuschussempfänger einzeln oder gemeinsam herausgeben, müssen ungeachtet ihrer Form und des Informationsträgers den Hinweis enthalten, dass ihr Inhalt allein die Meinung der Verfasserin bzw. des Verfassers wiedergibt und dass der OeAD und die Kommission nicht für die Nutzung der enthaltenen Informationen haftet:

„Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.“

oder:

„Funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or OeAD-GmbH. Neither the European Union nor the granting authority can be held responsible for them.“

Beneficiary Module

Das Beneficiary Module ist ein webbasiertes Verwaltungstool der Europäischen Kommission für Ihr Förderprojekt. Das allgemeine Benutzerhandbuch finden Sie auf der Startseite zu Ihrem Projekt unter „Support – Applicant and Beneficiary Guides“. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an internationalmobility@oead.at.

Foreign Interference und Sanktionen:

Bitte beachten Sie bei Ihrer Projektdurchführung unbedingt die folgenden Informationen:

Antragsrunde 2024

Hier finden Sie Dokumente für die Durchführung von Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal (KA171) der Antragsrunde 2024.

Anhänge zur Finanzhilfevereinbarung

Höhere Gewalt: Erklärung zu Projektkosten

Weitere Vorlagen

Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Website Vorlagen (die Vorlagen befinden sich im unteren Teil der Webseite) für das Inter-institutional Agreement zur Verfügung. Die Inter-institutional Agreements für Mobilität innerhalb der Programmländer sollen digital abgeschlossen werden - die zur Verfügung gestellte Vorlage kann zur Vorbereitung der digitalen IIAs verwendet werden. Für Mobilität mit Partnerländern ist die dafür vorgesehene Vorlage zu verwenden.

Der Abschluss der Learning Agreements soll wo bereits schon möglich für Studienaufenthalte innerhalb der Programmländer in Form eines elektronischen/digitalen Learning Agreements erfolgen. Learning Agreements für Praktikumsaufenthalte sowie für Studienaufenthalte in nicht mit dem Erasmus+ assozierten Drittstaaten sind derzeit noch in Papierform auszustellen. Alle Vorlagen und die Guidelines für die LAs finden Sie auf der Webseite der EK (die Dokumente befinden sich im unteren Teil der Webseite). 

Die Vorlage für Lehr-und Fortbildungsaufenthalte finden Sie hier.

Antragsrunde 2023

Hier finden Sie Dokumente für die Durchführung von Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal (KA171) der Antragsrunde 2023.

Anhänge zur Finanzhilfevereinbarung

Höhere Gewalt: Erklärung zu Projektkosten

Weitere Vorlagen

Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Website Vorlagen (die Vorlagen befinden sich im unteren Teil der Webseite) für das Inter-institutional Agreement zur Verfügung. Die Inter-institutional Agreements für Mobilität innerhalb der Programmländer sollen digital abgeschlossen werden - die zur Verfügung gestellte Vorlage kann zur Vorbereitung der digitalen IIAs verwendet werden. Für Mobilität mit Partnerländern ist die dafür vorgesehene Vorlage zu verwenden.

Der Abschluss der Learning Agreements soll wo bereits schon möglich für Studienaufenthalte innerhalb der Programmländer in Form eines elektronischen/digitalen Learning Agreements erfolgen. Learning Agreements für Praktikumsaufenthalte sowie für Studienaufenthalte in nicht mit dem Erasmus+ assozierten Drittstaaten sind derzeit noch in Papierform auszustellen. Alle Vorlagen und die Guidelines für die LAs finden Sie auf der Webseite der EK (die Dokumente befinden sich im unteren Teil der Webseite). 

Die Vorlage für Lehr-und Fortbildungsaufenthalte finden Sie hier.

Antragsrunde 2022

Hier finden Sie Dokumente für die Durchführung von Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal (KA171) der Antragsrunde 2022.

Höhere Gewalt: Erklärung zu Projektkosten

Weitere Vorlagen

Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Website Vorlagen (die Vorlagen befinden sich im unteren Teil der Webseite) für das Inter-institutional Agreement zur Verfügung. Die Inter-institutional Agreements für Mobilität innerhalb der Programmländer sollen digital abgeschlossen werden - die zur Verfügung gestellte Vorlage kann zur Vorbereitung der digitalen IIAs verwendet werden. Für Mobilität mit Partnerländern ist die dafür vorgesehene Vorlage zu verwenden.

Der Abschluss der Learning Agreements soll wo bereits schon möglich für Studienaufenthalte innerhalb der Programmländer in Form eines elektronischen/digitalen Learning Agreements erfolgen. Die digitale Learning Agreement wird spätestens ab 2023 verpflichtend. Learning Agreements für Praktikumsaufenthalte sowie für Studienaufenthalte in nicht mit dem Erasmus+ assozierten Drittstaaten sind derzeit noch in Papierform auszustellen. Alle Vorlagen und die Guidelines für die LAs finden Sie auf der Webseite der EK (die Dokumente befinden sich im unteren Teil der Webseite). 

Die Vorlage für Lehr-und Fortbildungsaufenthalte finden Sie hier. 

Webinare

Kick-off KA171 2022

Im Rahmen des Kick-off-Webinars für genehmigte Projekte der Antragsrunde 2022, das am 19. September 2022 stattfand, haben wir über die Abwicklung der Erasmus+ Projekte und wichtige Neuerungen im Programm informiert. Unter den folgenden Links finden Sie die Aufzeichnung und die Präsentation (Version 2). 

Einführung Beneficiary Module

Am 20. April 2023 hat ein Webinar zu Beneficiary Module für Hochschulen stattgefunden. Unter folgendem Link finden Sie die Präsentation zum Webinar.

Kick-off KA171 2023

Im Rahmen des Kick-off-Webinars für genehmigte Projekte der Antragsrunde 2023, das am 22. September 2023 stattfand, haben wir über die Abwicklung der Erasmus+ Projekte und wichtige Neuerungen im Programm informiert. Unter den folgenden Links finden Sie die Aufzeichnung und die  Präsentation.

Kick-off KA171 2024

Im Rahmen des Kick-off-Webinars für genehmigte Projekte der Antragsrunde 2024, das am 27. September 2024 stattfand, haben wir über die Abwicklung der Erasmus+ Projekte und wichtige Neuerungen im Programm informiert. Unter den folgenden Links finden Sie die Aufzeichnung und die Präsentation

Safeguarding Policy

Die Safeguarding Policy des OeAD ist bei allen vom OeAD geförderten Aktivitäten und Veranstaltungen einzuhalten bzw. ihre Einhaltung über entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.

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