Erasmus+ für Studierende und Graduierte
Erasmus+ motiviert Jahr für Jahr zehntausende Studierende und Graduierte, einen Teil ihrer akademischen Ausbildung im Ausland zu erwerben. Dazu bietet das Programm in der neuen Programmperiode 2021–27 erweiterte Angebote und Möglichkeiten: Studienaufenthalte und Praktika stellen wie auch schon bisher die beiden Hauptförderschienen dar. Zusätzlich können nunmehr auch Kurzzeitmobilitäten und physische Aufenthalte kombiniert mit virtuellen Aktivitäten absolviert werden.
Studienaufenthalte mit Erasmus+
Mit Erasmus+ können Studierende einen Teil ihres Studiums an Hochschulen in Programmländern oder Partnerländern weltweit absolvieren. Studienleistungen, die sie dort erbringen, erkennt ihre Heimathochschule an, sofern sie dem vorher vereinbarten Studienplan entsprechen.
Dauer von Studienaufenthalten im Ausland
Erasmus+ fördert Studienaufenthalte von zwei bis zwölf Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD). Studierende können mehrere Auslandsaufenthalte kombinieren, solange die Gesamtlänge ein Jahr nicht überschreitet.
Fördersätze für Studienaufenthalte mit Erasmus+
Die monatliche Fördersumme variiert je nach Gastland. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung.
Neu: Ab Erasmus+ Call 2024 erhalten alle Erasmus+ Studierenden einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegt erhöht sich dieser Zuschuss. Der einmalige Aufstockungsbetrag für die Verwendung von "grünen" Verkehrsmitteln findet dann keine Anwendung mehr.
Studienbeihilfenbezieher/innen können zusätzlich auch um eine Beihilfe für das Auslandsstudium ansuchen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Studienbeihilfenbehörde.
Wer mit Erasmus+ im Ausland studiert, zahlt an seiner Gasthochschule keine Studienbeiträge.
Kostenlose Sprachkurse
Die Europäische Kommission bietet kostenlose Online-Sprachkurse an, die helfen, das nötige Niveau für ein Auslandsstudium zu erreichen. Weitere Informationen zu diesem Angebot erteilen die internationalen Büros der Hochschulen.
Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt mit Erasmus+
Für einen Studienaufenthalt mit Erasmus+ kann sich bewerben, wer an einer teilnahmeberechtigten Hochschule in Österreich studiert. Die Heimathochschule muss mit der Gasthochschule ein gültiges inter-institutionelles Abkommen geschlossen haben.
Den Antrag auf Förderung eines Studienaufenthalts im Ausland stellt die Heimathochschule im Rahmen von Mobilitätsprojekten – nicht der oder die Studierende.
Praktikumsaufenthalte mit Erasmus+
Studierende und kürzlich Graduierte können mit Erasmus+ ein oder mehrere geförderte Praktika in Programmländern oder Partnerländern weltweit absolvieren.
Dauer von Praktika im Ausland
Erasmus+ fördert Praktika mit einer Dauer von zwei bis zu insgesamt zwölf Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD). Teilnehmer/innen können mehrere Praktika absolvieren, solange die Gesamtdauer ein Jahr nicht überschreitet.
Fördersätze für Auslandspraktika mit Erasmus+
Die monatliche Fördersumme variiert je nach Gastland. Für Studierende mit geringeren Chancen stehen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche finanzielle Unterstützungen zur Verfügung.
Neu: Ab dem Studienjahr 2024/25 erhalten alle Erasmus+ Studierenden einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegt erhöht sich dieser Zuschuss. Der einmalige Aufstockungsbetrag für die Verwendung von "grünen" Verkehrsmitteln findet dann keine Anwendung mehr.
Kostenlose Sprachkurse
Die Europäische Kommission bietet kostenlose Online-Sprachkurse an, die helfen, das nötige Niveau für ein Auslandsstudium zu erreichen. Weitere Informationen zu diesem Angebot erteilen die internationalen Büros der Hochschulen.
Voraussetzungen für ein Auslandspraktikum mit Erasmus+
Für ein Erasmus+ Auslandspraktikum können sich Studierende und frisch Graduierte bewerben.
- Studierende müssen an einer teilnahmeberechtigten österreichischen Hochschule eingeschrieben sein. Die Hochschule muss das geplante Praktikum als studienrelevant erachten. Voraussetzung dafür ist, dass die Organisation, die das Praktikum anbieten, einen inhaltlichen Bezug zum Studium der jeweiligen Bewerber/innen haben.
Den Antrag auf Förderung eines Praktikums im Ausland stellt in jedem Fall die Heimathochschule – nicht der oder die Studierende.
- Graduierte können innerhalb eines Jahres nach ihrem Abschluss ein Auslandspraktikum absolvieren. Bewerben müssen sie sich dafür noch während ihres Studiums – und zwar an ihrer Heimathochschule. Für ein weiterführendes Studium dürfen sie nicht eingeschrieben sein. Das Praktikum soll den Übergang ins Berufsleben erleichtern.
Den Antrag auf Förderung eines Praktikums im Ausland stellt die Heimathochschule im Rahmen von Mobilitätsprojekten – nicht der oder die Graduierte.
Kurzzeitmobilität mit Erasmus+
Studierende, insbesondere jene, die aufgrund ihres Studiums oder ihrer Lebensumstände keinen regulären Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt absolvieren können, haben die Möglichkeit einer Kurzzeitmobilität, die durch eine virtuelle Komponente ergänzt wird. Kurzzeitmobilitäten können in Programm- und Partnerländern weltweit absolviert werden. Die Entscheidung über die Auswahl trifft die jeweilige Entsendehochschule. Die Studienleistungen, die sie im Rahmen der physischen und virtuellen Mobilität erbringen, erkennt ihre Heimathochschule an, sofern sie dem vorher vereinbarten Studienplan entsprechen.
Dauer von Kurzzeitmobilitäten
Erasmus+ fördert Kurzzeitmobilitäten mit einer Dauer von fünf bis 30 Tagen, die durch eine virtuelle Komponente ergänzt werden. Doktoratsstudierende haben darüber hinaus die Möglichkeit Kurzzeitmobilitäten auch ohne virtueller Komponente zu absovieren. Studierende können mehrere Auslandsaufenthalte kombinieren, solange die Gesamtlänge ein Jahr nicht überschreitet.
Fördersätze für Kurzzeitmobilitäten mit Erasmus+
Die Förderung beträgt 79 Euro pro Tag für die ersten 14 Aufenthaltstage und 56 Euro pro Tag für die restlichen Aufenthaltstage (bis max. 30 Tage). Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche Förderung.
Neu: Ab dem Studienjahr 2024/25 erhalten alle Erasmus+ Studierenden einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegt erhöht sich dieser Zuschuss. Der einmalige Aufstockungsbetrag für die Verwendung von "grünen" Verkehrsmitteln findet dann keine Anwendung mehr.
Wer über Erasmus+ im Ausland studiert, zahlt an seiner Gasthochschule keine Studienbeiträge.
Kostenlose Sprachkurse
Die Europäische Kommission bietet kostenlose Online-Sprachkurse an, die helfen, das nötige Niveau für ein Auslandsstudium zu erreichen. Weitere Informationen zu diesem Angebot erteilen die internationalen Büros der Hochschulen.
Voraussetzungen für eine Kurzzeitmobilität mit Erasmus+
Für einen Kurzzeitmobilität mit Erasmus+ kann sich bewerben, wer an einer teilnahmeberechtigten Hochschule in Österreich studiert und aufgrund des Studiums oder der Lebensumstände keinen regulären Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt absolvieren kann. Außerdem steht diese Möglichkeit allen Doktoratsstudierenden zur Verfügung. Die Heimathochschule muss mit der Gasthochschule ein gültiges inter-institutionelles Abkommen geschlossen haben.
Den Antrag auf Förderung von Kurzzeitmobilität stellt die Heimathochschule im Rahmen von Mobilitätsprojekten – nicht der oder die Studierende.
Information und Antragstellung
Beratung und Antragstellung erfolgen im International Office der entsendenden Hochschule.
Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen oder Hindernissen
Für Studierende mit geringeren Chancen sowie Studierende, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind, gibt es die Möglichkeit zusätzlicher Förderung im Rahmen der Erasmus+ Inklusionsunterstützung.