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Kooperationspartnerschaften

Kooperationspartnerschaften sind Kooperationen von

  • mindestens drei Einrichtungen
  • aus drei verschiedenen Programmländern (eine Einbindung von Partnerländern ist in gewissen begründeten Fällen möglich)

Kooperationspartnerschaften unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken, neuer Module und Curricula ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von thematischer Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.

Ziel ihrer Zusammenarbeit kann sein, Qualität und Relevanz der Aktivitäten der Einrichtungen zu erhöhen, Partnernetzwerke aufzubauen und zu stärken, Kapazitäten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung der Aktivitäten zu erhöhen und dabei neue Praktiken, Methoden und Ideen zu entwickeln bzw. auszutauschen.

Ergebnisse der Kooperationspartnerschaften sollen wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.

  • Laufzeit: 12 bis 36 Monate
  • Förderhöhe: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro pro Projekt
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Programmschwerpunkte und Prioritäten

Das Programm Erasmus+ gibt jährlich verschiedene Schwerpunkte vor. Kooperationspartnerschaften leisten mit ihren Ergebnissen Beiträge zu deren Erreichen. Kooperationspartnerschaften können diese Schwerpunkte inhaltlich aufgreifen und ein Projekt zu einer oder mehreren Prioritäten durchführen.

Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.

Jedes Projekt muss mindestens eine der vier horizontalen oder eine spezifische Priorität der Hochschulbildung ansprechen (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Für Österreich sind keine nationalen Prioritäten vorgesehen.

Spezifische Prioritäten für den Bereich Hochschulbildung

... durch:

  • Unterstützung bei der Entwicklung und Erprobung verschiedener Arten von Kooperationsmodellen, darunter virtuelle und gemischte Zusammenarbeit und Einsatz unterschiedlicher digitaler Instrumente und Online-Plattformen.
  • Verbesserung der Mobilität anhand der Umsetzung der automatischen gegenseitigen Anerkennung und indem Mobilität in die Lehrpläne aufgenommen wird.
  • Unterstützung der Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der Bologna-Grundsätze, einschließlich der Förderung grundlegender akademischer Werte und der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung, sowie der Instrumente zur Erhöhung der Mobilität für alle.
  • Unterstützung der Hochschuleinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Mitgliedstaaten bei der Erprobung innovativer Zusammenarbeit und Maßnahmen.
  • Unterstützung bei der Umsetzung von „Erasmus Without Paper“ (Papierloses Erasmus), der Einführung des European Student Identifiers und des Europäischen Studierendenausweises.

... zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und Förderung von Innovation und Unternehmertum durch Unterstützung bei:

  • der Entwicklung von Lernergebnissen und an den Studierenden orientierten Lehrplänen, die das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage verringern, den Unternehmergeist fördern und gleichzeitig für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft im Allgemeinen relevant sind.
  • der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung flexibler Lernpfade und modularer Kurskonzepte sowie geeigneter Bewertungsmethoden.
  • der Förderung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung, unter anderem durch Kurzlehrgänge.
  • der Umsetzung transdisziplinärer Ansätze und innovativer pädagogischer Konzepte.

Mit dieser Priorität wird die Entwicklung und Umsetzung zweckdienlicher Hochschullehrpläne für MINT-Fächer auf der Grundlage eines MINKT-Ansatzes unterstützt:

  • Förderung der Beteiligung von Frauen an MINT-Studiengängen, insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, IKT und fortgeschrittene digitale Kompetenzen.
  • Erarbeitung von Beratungs- und Mentoring-Programmen für Studierende, insbesondere für Mädchen und Frauen, im Hinblick darauf, ein MINT- und IKT-Studium aufzunehmen und einen entsprechenden Berufsweg einzuschlagen.
  • Förderung einer geschlechtersensiblen pädagogischen Praxis bei der Ausbildung in MINT-Fächern.
  • Beseitigung von Geschlechterstereotypen im MINT-Bereich.

... durch:

  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Förderung von Exzellenz in der Lehre, darunter Online-Unterricht und Unterricht für benachteiligte Lernende.
  • Ausbildung von Akademikerinnen und Akademikern in innovativen pädagogischen Konzepten.
  • Entwicklung neuer Praktiken der didaktischen Gestaltung auf der Grundlage von pädagogischer Forschung und Kreativität.

... durch:

  • Unterstützung des digitalen Wandels der Hochschuleinrichtungen sowie der Digitalisierung der Studierendenmobilität.
  • Entwicklung digitaler Kompetenzen von Studierenden und Personal.
  • Erstellung von Datenbanken zur Verfolgung des Werdegangs von Absolventen.

... durch:

  • Unterstützung ganzheitlicher institutioneller Ansätze.
  • Unterstützung transdisziplinärer Ansätze in Verbindung mit einem starken disziplinären Hintergrund und lebenslangem Lernen, u. a. durch Microcredentials.
  • Entwicklung von Lehrplänen im Einklang mit den geforderten grünen Kompetenzen.
  • Unterstützung transnationaler Partnerschaften zwischen Studierenden, Akademikern, Universitäten, Arbeitgebern, Gemeinden und anderen Akteuren bei mit dem Klima verbundenen Herausforderungen.

Das Programm unterstützt inklusive Ansätze in Bezug auf Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten wie:

  • Unterstützung der Ausbildung von Studierenden und Personal mit Flüchtlingsstatus.
  • Erhöhung der Zugangs-, Teilnahme- und Abschlussquoten von Menschen mit geringeren Chancen, wie unterrepräsentierten Gruppen.
  • aktive Unterstützung der ins Land kommenden Teilnehmer/innen des Mobilitätsprogramms bei der Unterkunftssuche.
  • Unterstützung der psychischen Gesundheit von Studierenden und Akademikern.
  • Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in Hochschuleinrichtungen, in allen Studiengängen und in Führungspositionen.
  • Verstärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

Das Programm bietet Unterstützung für Innovation und Unternehmertum in der Hochschulbildung, etwa durch:

  • Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb von Living Labs und Inkubatoren innerhalb von Hochschuleinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor.
  • Unterstützung für Lern- und Lehrpartnerschaften mit kommerziellen und nichtkommerziellen Organisationen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ukraine bei der Umgestaltung und beim Wiederaufbau ihres Hochschulsystems zu unterstützen, und zwar durch die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Europa unter anderem in Bezug auf Folgendes:

  • Qualität und Relevanz der Lehre und des Lernens und Zugänglichkeit für ein breites Spektrum von Lernenden.
  • Innovative pädagogische Ansätze.
  • Auf Studierende ausgerichtete und auf Herausforderungen basierende interdisziplinäre Ansätze.
  • Digitale und grüne Kompetenzen.
  • Verfahren für lebenslanges Lernen.
  • Qualifikationssystem.
  • Wirksame Managementpraktiken.
  • Schutz akademischer Werte.
  • Zusammenarbeit mit dem Innovationsökosystem.
  • Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Bildungsmaßnahmen und -programme.

Förderfähige Einrichtungen

Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen). Teilnehmende Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz einer gültigen Erasmus Hochschulcharta (ECHE) sein.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die nationale Erasmus+ Agentur ihres Landes. Als Partner, nicht jedoch als Antragsteller, kommen auch Einrichtungen aus Erasmus+ Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht mit eigenem Budget an Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.

Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

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