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Blended Intensive Programmes

Eine Gruppe junger Erwachsener sitzt auf einer Grünfläche und tauscht sich aus.
© OeAD/Gianmaria Gava

Studierende und Hochschulmitarbeiter/innen absolvieren im Rahmen von Blended Intensive Programmes (BIPs) eine kurze physische Gruppenmobilität, die mit einer virtuellen Phase kombiniert wird. Die Dauer der physischen Mobilität kann fünf bis 30 Tage betragen. Für die virtuelle Phase ist keine Dauer vorgegeben; diese kann je nach Bedarf variieren. Es müssen mindestens 10 Lernende (Studierende und/oder Hochschulpersonal) an einem BIP teilnehmen. Studierende sollen für die Absolvierung des BIPs mindestens drei ECTS-Credits erhalten.

An der Erstellung und Organisation eines BIPs beteiligen sich mindestens drei Hochschulen mit ECHE aus mindestens drei Programmländern. Darüber hinaus können weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern in die Organisation und Durchführung des BIPs eingebunden werden.

Ziele

Durch Blended Intensive Programmes sollen die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden. Durch die Zusammenarbeit in transnationalen und interdisziplinären Teams können aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen – etwa in Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – bearbeitet werden.

Die Inhalte des BIPs sollen einen Mehrwert gegenüber den schon bestehenden Lehrinhalten der beteiligten Hochschulen bieten.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Die koordinierende Hochschule beantragt im Auftrag aller Partner Mittel für die Organisation und Durchführung des BIPs. Nach Genehmigung erhält die koordinierende Hochschule Mittel für die Organisation für mindestens 10 und maximal 20 Teilnehmende. Die Antragstellung ist einmal jährlich im Rahmen der Antragstellung für KA131 Mobilität möglich. Jedes BIP kann in Europa pro Antragsrunde nur einmal beantragt werden, wenn diese drei Aspekte zutreffen: dieselbe Partnerschaft, derselbe Titel und dieselben Learning Outcomes.

Die Teilnehmenden aus Programmländern können von ihrer jeweiligen Entsendeinstitution eine Förderung für die physische Mobilität erhalten. Teilnehmende aus Partnerländern erhalten keine Erasmus+ Förderung. Studierende und/oder Personal der Aufnahmeeinrichtung gelten als lokale Teilnehmer/innen. Sie können sich an dem BIP beteiligen, erhalten aber keine Erasmus+ Förderung, da sie nicht mobil werden.

Programmländer

Unter E+ Programmländern werden die 27 EU-Mitgliedstaaten einschließlich ihrer überseeischen Länder und Gebiete, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Republik Nordmazedonien, Serbien sowie die Türkei verstanden.

Partnerländer

Der Begriff Partnerländer bezeichnet alle Staaten außerhalb der Programmländer; je nach Erasmus+ Programmaktion sind unterschiedliche Partnerländer teilnahmeberechtigt. Das Vereinigte Königreich gilt für die Programmgeneration 2021–2027 als Partnerland.

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