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Geförderte Kosten

Allianzen für Innovation werden über eine Pauschale gefördert. Diese kann – je nach Projektdauer – maximal 1 oder 1,5 oder 4 Mio. Euro pro Projekt betragen. Der genaue Betrag wird nach erfolgter inhaltlicher Bewertung des Projektantrags festgelegt. Es werden maximal 80 Prozent der gesamten Projektkosten gefördert.

Mit dem Projektantrag reichen die Antragsteller eine detaillierte Aufstellung der geschätzten Projektkosten ein. Dazu füllen sie die im Antragsformular enthaltene Tabelle aus.

Das Budget ist nach Projektpartnern und Arbeitspaketen zu gliedern (z. B. Projektmanagement, Schulungen, Organisation von Veranstaltungen, Vorbereitung und Durchführung von Mobilitätsaktivitäten, Kommunikation und Verbreitung, Qualitätssicherung etc.). Die Aktivitäten jedes Arbeitspakets sind klar zu beschreiben und die Kosten anteilig den Arbeitspaketen bzw. Begünstigten zuzuordnen.

Die Kosten können folgende Kategorien betreffen: Personal, Reise- und Aufenthalt, Ausstattung und Unterverträge sowie sonstige Kosten (z. B. für Verbreitung von Information, Publikation oder Übersetzung).

Quicklinks

Info-Session der Europäischen Kommission v. 8.6.2021: Videoaufzeichnung und Präsentationen

Exekutivagentur EACEA

 

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