Allianzen für Innovation
Allianzen für Innovation zählen zu den Innovationspartnerschaften. Diese unterstützen Projekte, die auf europäischer Ebene systemische Wirkung entfalten und erforderliche Kapazitäten haben, um ihre Ergebnisse auf europäischer Ebene einzusetzen bzw. in einen anderen thematischen oder geografischen Kontext zu übertragen.
Die Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur EACEA in Brüssel betreut (zentrales Verfahren).
Durch Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung und dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, sollen Allianzen für Innovation die Innovationskraft Europas stärken.
Sie fördern auch die Vermittlung neuer Kompetenzen und reagieren auf mangelnde Kompetenzangebote. Dazu entwickeln sie neue Lehrpläne für Hochschulbildung und Berufsbildung und unterstützen Eigeninitiative und unternehmerisches Denken in der EU.
Ziele der Aktion
Allianzen für Innovation sollen ein schlüssiges und umfassendes Set sektoraler und sektorenübergreifender Aktivitäten umsetzen, die sich an künftige Wissensentwicklungen EU-weit anpassen lassen.
Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Talenten und Kompetenzen, speziell digitalen und “grünen” Kompetenzen.
Drei verschiedene Lose
In diesen transnationalen ergebnisorientierten Projekten kooperieren Partner mit gemeinsamen Zielen zur Förderung von Innovation, neuen Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerischem Denken.
Im Fokus stehen gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz und rasche Veränderungen der Beschäftigung durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt.
2026 werden auch Herausforderungen der gravierenden Qualifikationslücken in Sektoren, die im Einklang mit der Initiative “Union der Kompetenzen” für die Wettbewerbsfähigkeit Europas wesentlich sind, thematisiert werden.
Diese erstellen neue strategische Ansätze und Kooperationen für konkrete Lösungen zur Kompetenzentwicklung in bestimmten Wirtschaftssektoren oder Bereichen, die eine wichtige Maßnahme der europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, den Kompetenzpakt umsetzen.
Zentrale Anliegen sind konkrete Maßnahmen auf EU-Ebene für Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte bzw. Antworten auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts für den grünen und digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Strategien für Kompetenzen und Wachstum. Mit ihren Ergebnissen, wie z. B. Daten zu sektoralen Kompetenzen, Berufsprofilen, Qualifikationsstrategien, Ausbildungsprogrammen und langfristiger Planung auf Branchenebene, leisten Allianzen aus Los 2 einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der großen ökosystembasierten Partnerschaften des Kompetenzpakts.
Allianzen aus Los 2 bieten durch kurzfristige Interventionen und langfristige Strategien Lösungen für Qualifikationslücken am Arbeitsmarkt, welche Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen hemmen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen der neuen Industriestrategie für Europa umgesetzt.
Sie unterstützen die Erstellung länderübergreifender Inhalte und Methoden für Aus- und Weiterbildung zur raschen Aufnahme auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe.
Diese zielen darauf ab, eine sektorale, transnationale und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern und Unternehmen zu schaffen, die neue, innovative und multidisziplinäre Lehr- und Lernkonzepte fördert. Dabei sollen jungen studentischen Unternehmerinnen und Unternehmern echte Unternehmenseinblicke und Mentoring-Möglichkeiten geboten werden, die auf ihre Talente, Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind.
Die Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Innovation, der Schaffung unternehmerischer Denkweisen, dem Zugang junger studentischer Unternehmerinnen und Unternehmer zu Labors, technischen Infrastrukturen und Ausrüstungen, der Unterstützung der Entwicklung von geistigem Eigentum, ihrer Anleitung bei der Entwicklung ihrer Masterarbeiten oder Geschäftsideen sowie der Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital in den im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit genannten strategischen Sektoren.
Zusammensetzung, Laufzeit, Förderhöhe
- Laufzeit: 2 oder 3 Jahre
- Förderhöhe: max. 1 Mio. oder max. 1,5 Mio. Euro pro Projekt
- Ein Konsortium besteht aus mindestens 8 Partnern aus mindestens 4 Programmländern, darunter:
- Mindestens 3 Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und ein Berufsbildungsanbieter
- Mindestens 3 Arbeitsmarktakteure, wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände
- Laufzeit: 4 Jahre
- Förderhöhe: max. 4 Mio. Euro pro Projekt
- Ein Konsortium besteht aus mindestens 12 Partnern aus mindestens 8 Programmländern, darunter:
- Mindestens 5 Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und ein Berufsbildungsanbieter
- Mindestens 5 Arbeitsmarktakteure, wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände
- Laufzeit: 2 Jahre
- Förderhöhe: max. 1,5 Mio Euro pro Projekt
- Ein Konsortium besteht aus mindestens 8 Partnern aus mindestens 4 Programmländern, darunter
- mindestens 3 Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und ein Berufsbildungsanbieter
- Mindestens 3 Arbeitsmarktakteure, wie Unternehmen, Risikokapitalgesellschaften, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsteller sind in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Organisationen (juristische Personen).
Förderfähige Organisationen
Beispiele förderfähiger Organisationen finden Sie im aktuellen Programmleitfaden.
Als Partner kommen auch Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern der Regionen 1 bis 3 (Ausnahme: Belarus) in Betracht, sofern ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.
Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen.
Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen.
Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen.
Antragstellung
Die koordinierende Organisation reicht den Antrag bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur EACEA in Brüssel ein (zentrales Verfahren).
Antragsfrist: 10 März 2026, 17:00 Uhr
Antragsunterlagen werden in FTOP (Funding and Tender Opportunities Portal) veröffentlicht.
Call-ID für Los 1: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP
Call-ID für Los 2: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT
Call-ID für Los 3: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-STEM
Geförderte Kosten
Allianzen für Innovation werden über eine Pauschale gefördert. Diese kann – je nach Projektdauer – maximal 1 oder 1,5 oder 4 Mio. Euro pro Projekt betragen. Der genaue Betrag wird nach erfolgter inhaltlicher Bewertung des Projektantrags festgelegt. Es werden maximal 80 Prozent der gesamten Projektkosten gefördert.
Mit dem Projektantrag reichen die Antragsteller eine detaillierte Aufstellung der geschätzten Projektkosten ein. Dazu füllen sie die im Antragsformular enthaltene Tabelle aus.
Das Budget ist nach Projektpartnern und Arbeitspaketen zu gliedern (z. B. Projektmanagement, Schulungen, Organisation von Veranstaltungen, Vorbereitung und Durchführung von Mobilitätsaktivitäten, Kommunikation und Verbreitung, Qualitätssicherung etc.). Die Aktivitäten jedes Arbeitspakets sind klar zu beschreiben und die Kosten anteilig den Arbeitspaketen bzw. Begünstigten zuzuordnen.
Die Kosten können folgende Kategorien betreffen: Personal, Reise- und Aufenthalt, Ausstattung und Unterverträge sowie sonstige Kosten (z. B. für Verbreitung von Information, Publikation oder Übersetzung).