Die Erasmus+ Charter for Higher Education, kurz ECHE, bildet die rechtliche Basis für die Teilnahme am Programm Erasmus+. Die Charta berechtigt die Hochschulen, Fördermittel für alle Arten von Aktivitäten im EU-Bildungsprogramm Erasmus+ zu beantragen, die für Hochschulen zugänglich sind. Darüber hinaus definiert sie den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten im Programm. Dies gilt sowohl für Projekte, die bei der Nationalagentur beantragt als auch für multinationale Vorhaben, die bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
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Die Europäische Kommission hat einen neuen Aufruf für Hochschulen veröffentlicht. Diese können sich bis 22. März 2018 um eine Erasmus+ Hochschulcharta (ECHE) bewerben.
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12. Februar 2018