21 von privaten ungarischen Stiftungen getragene Universitäten verlieren durch die kürzlich beschlossenen Sanktionen der Europäischen Kommission die Möglichkeit, Mittel aus dem Programm Erasmus+ sowie aus Horizon Europe zu beziehen. Die Einschränkungen gelten nur für Verträge, die nach dem 15.12.2022 abgeschlossen wurden. Bereits genehmigte Projekte und Auslandsaufenthalte sind somit nicht betroffen.
Als Gründe für die Maßnahmen nennt die Kommission nicht umgesetzte Reformen im Land sowie Interessenskonflikte und Gefahr der Korruption, da sich in den Kuratorien der Universitätsstiftungen neben Akademiker/innen auch regierungsnahe Beamtinnen und Beamte sowie Politiker/innen befinden würden.
Wie werden sich die Einschränkungen auf Erasmus+ Projekte auswirken?
Geplante Auslandsaufenthalte aus den Calls 2020 bis 2022 sowie strategische Partnerschaften sind nach derzeitigem Stand von der Entscheidung nicht betroffen und weiterhin umsetzbar.
Im Rahmen der neuen Ausschreibung 2023, bei der die Bewerbungsfristen im Februar und März dieses Jahres liegen, ist mit einer eingeschränkten Teilnahmemöglichkeit der sanktionierten ungarischen Universitäten zu rechnen. Aufenthalte österreichischer Studierender in Ungarn bleiben voraussichtlich unberührt, betroffen sind jedoch Aufenthalte ungarischer Studierender im Ausland sowie Erasmus+ Projektkooperationen mit ungarischen Institutionen.
Insbesondere bei den Kooperationspartnerschaften (in KA2) wird österreichischen Institutionen, die einen Projektantrag für die Ausschreibung 2023 vorbereiten, empfohlen, vor der Einbeziehung ungarischer Universitäten in das Projekt mit diesen in Kontakt zu treten. Auch sollte Vorsorge getragen werden, dass im Falle des Wegfalls des ungarischen Projektpartners ausreichend Institutionen zur Erreichung der Mindestzahl an Projektpartnern vorhanden sind.
Für Rückfragen steht Ihnen der OeAD, nationale Agentur für Erasmus+, zur Verfügung.
Weitere Informationen auf der Webseite der ungarischen Tempus Public Foundation (nationale Agentur für Erasmus+)