Mit dem Projektaufruf zum Thema Soziale Inklusion, „Soziale Eingliederung und gemeinsame Werte: der Beitrag in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung“ sollen länderübergreifende Kooperationsprojekte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung gefördert werden.
Ein Projektvorschlag muss dabei die Umsetzung je eines der von der EACEA ausgegebenen allgemeinen Ziele (Verbreitung und/oder Ausweitung bewährter Verfahren für integratives Lernen, Entwicklung und Umsetzung innovativer Methoden und Verfahren zur Förderung von integrativem Lernen und von gemeinsamen Werten) sowie Einzelziele (siehe Ausschreibung) anstreben.
Für den aktuellen Aufruf im Bereich allgemeine und berufliche Bildung muss sich ein mögliches Projektkonsortium aus mindestens vier förderfähigen Organisationen aus vier unterschiedlichen Programmländern zusammensetzen.
Insgesamt stehen für allgemeine und berufliche Bildung im Rahmen dieses Aufrufs 14 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei kann ein einzelnes Projekt bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit maximal 400.000 Euro und bei einer Laufzeit von 36 Monaten mit maximal 500.000 Euro gefördert werden. Die größtmögliche EU-Bezuschussung ist auf 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts beschränkt.
Frist für Projekteinreichungen ist der 25. Februar 2020, 17 Uhr MEZ. Geförderte Projekte starten entweder am 1. November 2020, 1. Dezember 2020 oder am 15. Januar 2021.