Der Aufruf für die Beantragung der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wurde von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die ECHE ist das Eintrittsticket zum Nachfolgeprogramm von Erasmus+ ab 2021. Alle Hochschuleinrichtungen, die daran teilnehmen möchten, sind dazu aufgerufen, eine Charta zu beantragen.
Die Antragsfrist ist am 26. Mai 2020, 17:00 Uhr (MESZ).
Die Einreichung erfolgt bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel.
Es gibt zwei Antragsprozedere:
- Vollumfängliches Verfahren: Für Hochschulen, die bisher keine Charta verliehen bekommen haben sowie Einrichtungen, die in den letzten Jahren nicht aktiv am Programm teilgenommen haben oder die aufgrund von Qualitätskriterien diesem Verfahren zugeordnet wurden.
- Vereinfachtes Verfahren: Für Hochschulen, die in den letzten Jahren aktiv am Programm teilgenommen haben und aufgrund von Qualitätskriterien diesem Verfahren zugeordnet wurden sowie für Hochschulen, die die Charta unter dem Aufruf für 2020 verliehen bekommen haben.
Alle österreichischen Hochschulen, die bisher eine ECHE hatten, wurden darüber informiert welches Verfahren für ihre Einrichtung vorgesehen ist. Bitte achten Sie darauf, das für Ihre Einrichtung vorgesehene Verfahren auszuwählen!
Für die Einreichung ist der PIC der Hochschule zu verwenden. Alle Hochschulen, die bereits eine Erasmus Charta haben, werden gebeten darauf zu achten, den PIC zu verwenden, der mit dem bestehenden Erasmus Code verbunden ist.
Bitte beachten Sie die Informationen im Leitfaden für Antragsteller/innen sowie in den kommentierten Richtlinien zur Antragstellung. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Website der Europäischen Kommission.
Bei Fragen steht Ihnen das Erasmus+ Hochschulteam unter hochschulbildung@oead.at gerne zur Verfügung.
Die Aufnahme des Webinars, das von der NA am 06.03.2020 angeboten wurde, ist hier zu finden.
Downloads
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Webinar ECHE-Antragstellung - FolienPDF·3 MB
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Frequently Asked Questions zum ECHE-AntragPDF·144 KB