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Globus steht vor einer hellblauen Wand auf einem kleinen, runden Tisch mit weißer Tischplatte
© freepik.com

Regelungen für Mobilitäten in betroffene Kriegsregionen in Nahost

Personen, die aufgrund einer noch bevorstehenden oder bereits angetretenen Reise Bedenken haben, sind nicht zum Antritt der Reise bzw. zur Fortführung des Aufenthaltes im Gastland bis zum vorgesehenen Ende der Mobilität oder des Freiwilligeneinsatzes verpflichtet.
1 min read · 03. March 2026

Für Erasmus+ Mobilitäten und ESK-Freiwilligeneinsätze in Staaten in der Kriegsregion in Nahost sowie für angrenzende Staaten gilt, dass ein Nichtantritt oder Abbruch der Reise im Zusammenhang mit der Kriegssituation als force majeure einzustufen ist bzw. können Reisen in diesem Zusammenhang auch verschoben werden.

Wir ersuchen alle Betroffenen, sich bei konkreten Fällen rasch mit der zuständigen Projektbetreuung in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

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