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Erasmus+ für Lehr- und Fachkräfte der beruflichen Bildung

Junge Frau sitzt auf Kran, Mann erklärt ihr etwas
© iStock/Sturti

Erasmus+ Berufsbildung fördert Lehrkräfte berufsbildender Schulen, Ausbildner/innen und andere Fachkräfte der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sich im Ausland weiterbilden oder dort unterrichten wollen. Erasmus+ Aufenthalte für Lehr- und Fachkräfte sollen nicht zuletzt die entsendende Einrichtung dabei unterstützen, sich zu modernisieren und international besser zu vernetzen. Die teilnehmenden Institutionen sollen aktiv Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit und digitale Bildung fördern.

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Lehr- und Fachkräfte sowie sonstiges Personal von Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Sollten die Teilnehmenden nicht in der antragstellenden Einrichtung tätig sein, muss ein berufliches Nahverhältnis anderweitig nachgewiesen werden.

Was wird gefördert?

Folgende Aktivitäten für Lehr- und Fachkräfte der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind förderfähig:

  • Lehraufträge sowie Praktika, Job Shadowings oder Hospitationen (2 bis 365 Tage)
  • Kurse und Seminare (2 bis 30 Tage)
  • Eingeladene Expertinnen und Experten (2 bis 60 Tage)

Institutionen in Österreich, die angehendes Lehrpersonal oder angehende Ausbildner/innen aus einem Programmland aufnehmen, erhalten den Zuschuss Organisationskosten. Zur Organisation und Planung von Mobilitätsmaßnahmen können bei ausreichend begründetem Bedarf vorbereitende Besuche gefördert werden.

Entsende- und Aufnahmeeinrichtungen

Jeder Erasmus+ Aufenthalt muss von einer entsendenden Einrichtung organisiert und abgewickelt werden. Die Mobilitätsmaßnahmen müssen in eine nachvollziehbare Strategie der Personal- und Organisationsentwicklung eingebettet sein. Der Aufenthalt muss an einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung in einem Erasmus+ Programmland stattfinden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mobilitäten in Erasmus+ Partnerländern, und somit weltweit, ebenfalls gefördert werden.

Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lehr- und Fachkräfte mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden.

Fördersätze

Teilnehmende, die mit Erasmus+ Berufsbildung ins Ausland gehen, erhalten über die entsendende Einrichtung eine Förderung für Reise- und Aufenthaltskosten und gegebenenfalls Kurskosten. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Gastland und von der Dauer des Aufenthalts ab. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind, können Sonderzuschüsse gewährt werden.

Wie erfolgt die Teilnahme am Programm?

Die Förderanträge werden von Institutionen bei der nationalen Agentur ihres Landes eingereicht. Einzelpersonen können die Förderung eines Erasmus+ Aufenthalts nicht selbst beantragen.

Antragsberechtigt sind alle Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Der Zugang zum Programm erfolgt über die Erasmus-Akkreditierung einer Einrichtung oder über ein Kurzfristiges Projekt. Außerdem besteht für Institutionen die Möglichkeit, einem nationalen Mobilitätskonsortium beizutreten, um Lehr- und Fachkräfte der beruflichen Bildung zu entsenden.

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

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