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Erasmus+ für Lernende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

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© iStock/Amorn Suriyan

Erasmus+ Berufsbildung unterstützt öffentliche und private Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung dabei, ihren Lernenden einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Die teilnehmenden Institutionen sollen aktiv Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit und digitale Bildung fördern.

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Schüler/innen in der beruflichen Erstausbildung, Lehrlinge und Lernende in der beruflichen Weiterbildung. Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach ihrem Abschluss einen geförderten Auslandsaufenthalt absolvieren.

Was wird gefördert?

Folgende Aktivitäten für Lernende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind förderfähig:

  • Auslandspraktika (10 bis 365 Tage): Lernende der beruflichen Aus- und Weiterbildung können ein Auslandspraktikum absolvieren. Bei einem Aufenthalt von mindestens 90 Tagen wird der Aufenthalt als Langzeitmobilität (ErasmusPro) definiert. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind, ist in begründeten Fällen eine Mindestdauer von zwei Tagen erlaubt.
  • Gruppenmobilität (2 bis 30 Tage): Lernende in der beruflichen Erstausbildung können in Gruppen ab zwei Personen bei einer geeigneten Partnerorganisation im Ausland gemeinsam mit ihren Peers und einer Begleitperson lernen.
  • Teilnahme an Wettbewerben (1 bis 10 Tage): Lernende der beruflichen Bildung können an Berufswettbewerben (Skills Competitions) im Ausland teilnehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich Begleitpersonen und vorbereitende Besuche gefördert werden.

Entsende- und Aufnahmeeinrichtungen

Jeder Erasmus+ Aufenthalt muss von einer entsendenden Einrichtung organisiert und abgewickelt werden. Das kann eine berufsbildende Schule, ein Unternehmen, ein Sozialpartner, eine Stiftung oder jede andere Organisation sein, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig und in Österreich ansässig ist. Der Aufenthalt muss an einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung in einem Erasmus+ Programmland stattfinden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mobilitäten in Erasmus+ Partnerländern, und somit weltweit, ebenfalls gefördert werden.

Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden.

Fördersätze

Lernende, die mit Erasmus+ Berufsbildung ins Ausland gehen, erhalten über die entsendende Einrichtung eine Förderung für Reise- und Aufenthaltskosten. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Gastland und von der Dauer des Aufenthalts ab. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind, können Sonderzuschüsse gewährt werden.

Wie kann ich am Programm teilnehmen?

Die Förderanträge werden von Institutionen für ihre Teilnehmenden bei der nationalen Agentur ihres Landes eingereicht. Einzelpersonen können die Förderung eines Erasmus+ Aufenthalts nicht selbst beantragen.

Antragsberechtigt sind alle Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Der Zugang zum Programm erfolgt über die Erasmus-Akkreditierung einer Einrichtung oder über ein Kurzfristiges Projekt. Außerdem besteht für Institutionen die Möglichkeit, einem nationalen Mobilitätskonsortium beizutreten, um Teilnehmende zu entsenden.

Einzelpersonen können sich bei so genannten Mittlerorganisationen um eine Förderung für einen Erasmus+ Aufenthalt bewerben:

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