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Erasmus+ Hochschulbildung: Capacity Building in Higher Education (2015-20)

Junge Menschen arbeiten an Computern
© OeAD/Gianmaria Gava

Capacity Building in Higher Education-Projekte (CBHE) sind Kooperationen zwischen Programm- und Partnerländern. Ein Konsortium besteht aus mindestens zwei Hochschulen aus zwei verschiedenen Programmländern. Liegt der Kooperationsfokus nur auf einem Partnerland, benötigt man drei Hochschulen aus diesem Land. Sind mehrere Partnerländer im Projekt beteiligt, dann müssen es mindestens zwei Hochschulen aus jedem beteiligten Partnerland sein.

Ziele

  • Verbesserung der Qualität in der Hochschulbildung von Partnerländern sowie Stärkung der  Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft
  • Verbesserung der Governance und des Managements von Partnerhochschulsystemen
  • Zugänglichkeit und Internationalisierung der Hochschulbildung in Partnerländern

Um dies zu erreichen können z. B.

  • neue Curricula entwickelt oder bereits bestehende verbessert werden
  • neue Lern- und Lehrmethoden, insbesondere zur Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (Sprachkenntnisse, IKT-Kompetenzen, unternehmerisches Denken etc.) erarbeitet werden
  • interne und externe Qualitätssicherungssysteme entwickelt werden

In Abhängigkeit von den am Projekt beteiligten Ländern müssen nationale, regionale oder länderübergreifende Prioritäten im Projektantrag festgelegt werden.

Folgende Bereiche werden dabei abgedeckt:

  • Fachbereiche (für die Curriculum-Entwicklung)
  • Verbesserung der Qualität von Aus- und Weiterbildung
  • Verbesserung von Verwaltung und Betrieb von Hochschuleinrichtung
  • Entwicklung des Hochschulbereichs innerhalb der Gesellschaft.

Eine detaillierte Liste der aktuellen Prioritäten wird auf der Website der Exekutivagentur der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Laufzeit

Capacity Building-Projekte dauern zwei oder drei Jahre.

Geförderte Kosten

Die maximale Fördersumme eines Capacity Building-Projekts wird sowohl über Pauschalsätze als auch über tatsächliche Kosten errechnet.

Die Fördersumme beträgt zwischen 500.000 und 1 Mio. Euro.

  • Personalkosten (Pauschalsätze): max. 40 Prozent der gesamten Fördersumme
  • Reisekosten (Pauschalsätze)
  • Aufenthaltskosten (Pauschalsätze)
  • Ausrüstung (tatsächliche Kosten): max. 30 Prozent der gesamten Fördersumme - ausschließlich für Hochschulen in Partnerländern
  • Unterverträge (tatsächliche Kosten): max. 10 Prozent der gesamten Fördersumme
  • Außergewöhnliche Kosten (tatsächliche Kosten): müssen sehr gut begründet sein

Erasmus+ 2021-27

Die Aktion Capacity Building in Higher Education wird auch in der Programmgeneration 2021-2027 fortgeführt.

Sämtliche Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Informationen zu COVID-19

Programmländer

Unter E+ Programmländern werden die 27 EU-Mitgliedstaaten einschließlich ihrer überseeischen Länder und Gebiete, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Republik Nordmazedonien, Serbien sowie die Türkei verstanden.

Partnerländer

Der Begriff Partnerländer bezeichnet alle Staaten außerhalb der Programmländer; je nach Erasmus+ Programmaktion sind unterschiedliche Partnerländer teilnahmeberechtigt. Das Vereinigte Königreich gilt für die Programmgeneration 2021–2027 als Partnerland.

Publikationen

Fact Sheets zu allen Erasmus+ Programm- und Partnerländern auf der Webseite der Europäischen Kommission

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