Erasmus+ Hochschulbildung: Capacity Building in Higher Education (2015-20)
Capacity Building in Higher Education-Projekte (CBHE) sind Kooperationen zwischen Programm- und Partnerländern. Ein Konsortium besteht aus mindestens zwei Hochschulen aus zwei verschiedenen Programmländern. Liegt der Kooperationsfokus nur auf einem Partnerland, benötigt man drei Hochschulen aus diesem Land. Sind mehrere Partnerländer im Projekt beteiligt, dann müssen es mindestens zwei Hochschulen aus jedem beteiligten Partnerland sein.
Ziele
- Verbesserung der Qualität in der Hochschulbildung von Partnerländern sowie Stärkung der Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft
- Verbesserung der Governance und des Managements von Partnerhochschulsystemen
- Zugänglichkeit und Internationalisierung der Hochschulbildung in Partnerländern
Um dies zu erreichen können z. B.
- neue Curricula entwickelt oder bereits bestehende verbessert werden
- neue Lern- und Lehrmethoden, insbesondere zur Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (Sprachkenntnisse, IKT-Kompetenzen, unternehmerisches Denken etc.) erarbeitet werden
- interne und externe Qualitätssicherungssysteme entwickelt werden
In Abhängigkeit von den am Projekt beteiligten Ländern müssen nationale, regionale oder länderübergreifende Prioritäten im Projektantrag festgelegt werden.
Folgende Bereiche werden dabei abgedeckt:
- Fachbereiche (für die Curriculum-Entwicklung)
- Verbesserung der Qualität von Aus- und Weiterbildung
- Verbesserung von Verwaltung und Betrieb von Hochschuleinrichtung
- Entwicklung des Hochschulbereichs innerhalb der Gesellschaft.
Eine detaillierte Liste der aktuellen Prioritäten wird auf der Website der Exekutivagentur der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Laufzeit
Capacity Building-Projekte dauern zwei oder drei Jahre.
Geförderte Kosten
Die maximale Fördersumme eines Capacity Building-Projekts wird sowohl über Pauschalsätze als auch über tatsächliche Kosten errechnet.
Die Fördersumme beträgt zwischen 500.000 und 1 Mio. Euro.
- Personalkosten (Pauschalsätze): max. 40 Prozent der gesamten Fördersumme
- Reisekosten (Pauschalsätze)
- Aufenthaltskosten (Pauschalsätze)
- Ausrüstung (tatsächliche Kosten): max. 30 Prozent der gesamten Fördersumme - ausschließlich für Hochschulen in Partnerländern
- Unterverträge (tatsächliche Kosten): max. 10 Prozent der gesamten Fördersumme
- Außergewöhnliche Kosten (tatsächliche Kosten): müssen sehr gut begründet sein
Erasmus+ 2021-27
Die Aktion Capacity Building in Higher Education wird auch in der Programmgeneration 2021-2027 fortgeführt.
Sämtliche Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.