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Kurzzeitmobilitäten mit Erasmus+

Kurzzeitmobilität mit Erasmus+

Studierende, insbesondere jene, die aufgrund ihres Studiums oder ihrer Lebensumstände keinen regulären Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt absolvieren können, haben die Möglichkeit einer Kurzzeitmobilität, die durch eine virtuelle Komponente ergänzt wird. Kurzzeitmobilitäten können in Programm- und Partnerländern weltweit absolviert werden. Die Entscheidung über die Auswahl trifft die jeweilige Entsendehochschule. Die Studienleistungen, die sie im Rahmen der physischen und virtuellen Mobilität erbringen, erkennt ihre Heimathochschule an, sofern sie dem vorher vereinbarten Studienplan entsprechen.

Dauer von Kurzzeitmobilitäten

Erasmus+ fördert Kurzzeitmobilitäten mit einer Dauer von fünf bis 30 Tagen, die durch eine virtuelle Komponente ergänzt werden. Doktoratsstudierende haben darüber hinaus die Möglichkeit Kurzzeitmobilitäten auch ohne virtueller Komponente zu absovieren. Studierende können mehrere Auslandsaufenthalte kombinieren, solange die Gesamtlänge ein Jahr nicht überschreitet.

Fördersätze für Kurzzeitmobilitäten mit Erasmus+

Die Förderung beträgt 79 Euro pro Tag für die ersten 14 Aufenthaltstage und 56 Euro pro Tag für die restlichen Aufenthaltstage (bis max. 30 Tage). Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche Förderung.

Neu: Ab dem Studienjahr 2024/25 erhalten alle Erasmus+ Studierenden einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegt erhöht sich dieser Zuschuss. Der einmalige Aufstockungsbetrag für die Verwendung von "grünen" Verkehrsmitteln findet dann keine Anwendung mehr.

Wer über Erasmus+ im Ausland studiert, zahlt an seiner Gasthochschule keine Studienbeiträge.

Kostenlose Sprachkurse

Die Europäische Kommission bietet kostenlose Online-Sprachkurse an, die helfen, das nötige Niveau für ein Auslandsstudium zu erreichen. Weitere Informationen zu diesem Angebot erteilen die internationalen Büros der Hochschulen.

Voraussetzungen für eine Kurzzeitmobilität mit Erasmus+

Für einen Kurzzeitmobilität mit Erasmus+ kann sich bewerben, wer an einer teilnahmeberechtigten Hochschule in Österreich studiert und aufgrund des Studiums oder der Lebensumstände keinen regulären Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt absolvieren kann. Außerdem steht diese Möglichkeit allen Doktoratsstudierenden zur Verfügung. Die Heimathochschule muss mit der Gasthochschule ein gültiges inter-institutionelles Abkommen geschlossen haben.

Den Antrag auf Förderung von Kurzzeitmobilität stellt die Heimathochschule im Rahmen von Mobilitätsprojekten – nicht der oder die Studierende.

Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen oder Hindernissen

Für Studierende mit geringeren Chancen sowie Studierende, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind,  gibt es die Möglichkeit zusätzlicher Förderung im Rahmen der Erasmus+ Inklusionsunterstützung.

Information und Antragstellung

Beratung und Antragstellung erfolgen im International Office der entsendenden Hochschule.

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