Praktikumsaufenthalte mit Erasmus+
Praktikumsaufenthalte mit Erasmus+
Studierende und kürzlich Graduierte können mit Erasmus+ ein oder mehrere geförderte Praktika in Programmländern oder Partnerländern weltweit absolvieren.
Dauer von Praktika im Ausland
Erasmus+ fördert Praktika mit einer Dauer von zwei bis zu insgesamt zwölf Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD). Teilnehmer/innen können mehrere Praktika absolvieren, solange die Gesamtdauer ein Jahr nicht überschreitet.
Fördersätze für Auslandspraktika mit Erasmus+
Die monatliche Fördersumme variiert je nach Gastland. Für Studierende mit geringeren Chancen stehen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche finanzielle Unterstützungen zur Verfügung.
Neu: Ab dem Studienjahr 2024/25 erhalten alle Erasmus+ Studierenden einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegt erhöht sich dieser Zuschuss. Der einmalige Aufstockungsbetrag für die Verwendung von "grünen" Verkehrsmitteln findet dann keine Anwendung mehr.
Kostenlose Sprachkurse
Die Europäische Kommission bietet kostenlose Online-Sprachkurse an, die helfen, das nötige Niveau für ein Auslandsstudium zu erreichen. Weitere Informationen zu diesem Angebot erteilen die internationalen Büros der Hochschulen.
Voraussetzungen für ein Auslandspraktikum mit Erasmus+
Für ein Erasmus+ Auslandspraktikum können sich Studierende und frisch Graduierte bewerben.
- Studierende müssen an einer teilnahmeberechtigten österreichischen Hochschule eingeschrieben sein. Die Hochschule muss das geplante Praktikum als studienrelevant erachten. Voraussetzung dafür ist, dass die Organisation, die das Praktikum anbieten, einen inhaltlichen Bezug zum Studium der jeweiligen Bewerber/innen haben.
Den Antrag auf Förderung eines Praktikums im Ausland stellt in jedem Fall die Heimathochschule – nicht der oder die Studierende.
- Graduierte können innerhalb eines Jahres nach ihrem Abschluss ein Auslandspraktikum absolvieren. Bewerben müssen sie sich dafür noch während ihres Studiums – und zwar an ihrer Heimathochschule. Für ein weiterführendes Studium dürfen sie nicht eingeschrieben sein. Das Praktikum soll den Übergang ins Berufsleben erleichtern.
Den Antrag auf Förderung eines Praktikums im Ausland stellt die Heimathochschule im Rahmen von Mobilitätsprojekten – nicht der oder die Graduierte.
Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen oder Hindernissen
Für Studierende mit geringeren Chancen sowie Studierende, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind, gibt es die Möglichkeit zusätzlicher Förderung im Rahmen der Erasmus+ Inklusionsunterstützung.
Information und Antragstellung
Beratung und Antragstellung erfolgen im International Office der entsendenden Hochschule.