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Geförderte Kosten

Die Förderung basiert auf Pauschalen für jede Kostenkategorie. Folgende Kostenkategorien werden gefördert:

Reisekosten

Reisekosten werden ab einer Distanz von 10 Kilometern gefördert und mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet.

Aufenthaltskosten

Die Tagessätze variieren nach Zielland. Die Höhe der Förderung für die Aufenthaltskosten richtet sich nach Zielland und Aufenthaltsdauer.

Organisationspauschale

Als organisatorische Unterstützung gibt es eine Pauschale von 350 Euro für die ersten hundert Mobilitäten, für jede weitere Mobilität 200 Euro.

Kursgebühren

Kurse, Konferenzen und Seminare werden mit 70,00 Euro pro Kurs-/Konferenztag gefördert, maximal bis zu einer Höhe von 700 Euro.

Besondere Bedürfnisse  

Hierunter fallen Kosten, die durch die Projektbeteiligung von Personen mit besonderen Bedürfnissen – z.B. einer körperlichen Behinderung –  entstehen. 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten werden gegen Nachweis erstattet.

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