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Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung

Das Ziel dieser neuen Partnerschaften besteht darin, Strukturen und Kapazitäten zu schaffen, um die europäische Zusammenarbeit zu einem festen Bestandteil der Schulbildung zu machen und grenzüberschreitendes Lernen und Lernmobilität im Ausland für viel mehr Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu ermöglichen, indem

  • mehr und bessere Mobilitätsmöglichkeiten für Schüler/innen und Schulpersonal geschaffen werden,
  • bewährte Verfahren zwischen den Ländern ausgetauscht und umgesetzt werden und
  • das Lehren und Lernen in den Schulen verbessert werden.

Eine Schulbehörde fungiert als Projektkoordinator. Der Projektkoordinator muss mindestens zwei Schulen aus seinem Land mitbringen. Um eine Partnerschaft zu bilden, muss mindestens eine weitere Partnerschulbehörde aus einem anderen Land hinzukommen. Diese Partnerbehörde muss ebenfalls zwei weitere Schulen in die Partnerschaft einbringen. Weitere Schulbehörden und Schulen aus denselben oder anderen Ländern können sich ebenfalls der Partnerschaft anschließen. Die Anzahl der teilnehmenden Organisationen ist nicht begrenzt.

  • Laufzeit: 36 Monate
  • Förderhöhe: 400.000 Euro pro Projekt

Förderfähige Einrichtungen (Liste folgt)

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Jede in einem Programmland ansässige lokale oder regionale Schulbehörde kann die Förderung einer Europäischen Partnerschaft für die Schulentwicklung  beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die nationale Erasmus+ Agentur ihres Landes. Eine Organisation kann innerhalb der Antragsfrist nur einen Antrag koordinieren.

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