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Geförderte Kosten als Pauschale

400.000 Euro pro Projekt

Die Pauschale versteht sich als Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt. Dabei schätzen Sie selbst die Gesamtkosten des beantragten Projekts und achten auf effiziente Verwendung der Mittel und Einhaltung des Prinzips der Kofinanzierung. (Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts müssen höher sein als der beantragte Pauschalbetrag. Die Projektbudgets werden durch andere Finanzierungsquellen ergänzt).

Projektbeschreibung – wichtige Punkte

Die Projektbeschreibung muss folgende Punkte beinhalten:

  • Detaillierte Projektmethodik mit klarer Verteilung der Aufgaben und den finanziellen Vereinbarungen zwischen den Partnern, darunter:
    • Bedarfsermittlung, Festlegung der Ziele, System zur Projektüberwachung, Qualitätssicherungsmechanismus, Bewertungsstrategie mit quantitativen und qualitativen Indikatoren zur Bewertung der Leistungen und Ergebnisse
  • Detaillierter Zeitplan mit den wichtigsten Leistungen/Ergebnissen sowie Angaben zum Überwachungs- und Kontrollsystem und zu den Instrumenten für eine fristgerechte Durchführung der Projektaktivitäten

Die Projektaktivitäten sind in Arbeitspakte aufzuteilen. In der Beschreibung wird zwischen Projektmanagement und Arbeitspaketen für die Umsetzung unterschieden. Es wird empfohlen, insgesamt maximal fünf Arbeitspakete vorzusehen. Jedes Arbeitspaket umfasst eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung gemeinsamer spezifischer Ziele beitragen. Der Bezug der Aktivitäten zu den Zielen und Ergebnissen ist klar zu beschreiben.

Unter Projektmanagement fallen horizontale Aktivitäten, wie Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Bewertung und Risikomanagement. Der Anteil des Pauschalbetrags für Projektmanagement beträgt maximal 20 % des Gesamtbetrags.

Falls Unteraufträge für Dienstleistungen vorgesehen sind, die für das Erreichen der Projektziele erforderlich sind, sind Betrag und Gegenstand des Unterauftrags anzuführen. Der Betrag für Unteraufträge darf maximal 20 % des Gesamtbetrags der Finanzhilfe ausmachen. Für Kernaktivitäten können keine Unteraufträge vergeben werden.

Auszahlung der Förderung

Voraussetzung für die Auszahlung der kompletten Förderung ist die Durchführung aller Aktivitäten gemäß den im Antrag beschriebenen Qualitätskriterien. Sollten Aktivitäten nicht oder nur teilweise durchgeführt werden oder als unzufriedenstellend bewertet werden, werden Kürzungen vorgenommen.

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